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GV-Kosten!

Dies ist eine Diskussion zu GV-Kosten! innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 05.02.2009, 15:15
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GV-Kosten!

Hallo,
Person A schuldet Person B noch Geld, Person B hat mittlerweile einen Titel und beauftragt einen GV zum 23.01., Person A bezahlt die Summe am 03.02., am 05.02. steht der GV vor der Tür und verlangt noch zusätzlich GV-gebühren, ist das korrekt das Person A die Gebühren noch zahlen muss.
mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 16:43
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AW: GV-Kosten!

Korrekt. Die Gebühren des GV und ggf. auch des Gläubigeranwaltes fallen mit Beauftragung an.
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