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Gerichtskosten-Übrnahme durch Rechtsschutzversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtskosten-Übrnahme durch Rechtsschutzversicherung innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 02.02.2012, 16:48
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Question Gerichtskosten-Übrnahme durch Rechtsschutzversicherung

Guten Tag,

... wenn ich das richtig verstanden habe ist es so dass stets der verlierer eines Prozesses die Gerichtskosten zu tragen hat. Vor diesem Hintergrund wäre ein Vergleich vor Gericht mit einer Kostenteilung verbunden.

b) besteht faktisch auch die Möglichkeit anfallende Gerichtskosten als Prozessbeteiliger durch den Rechtsschutzanbieter übernehmen zu lassen ?! Ich denke dass diese Regelung bei entsprechendem Versicherungsschutz durchaus möglich ist ...
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 16:59
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AW: Gerichtskosten-Übrnahme durch Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherer übernehmen Kosten aufgrund eines Vergleiches nur in der Höhe, in der sie dem Verhältnis Obsiegen/Unterliegen entsprechen. Soll heißen: Verliert der Versicherte zu 30 %, übernimmt aber vergleichsweise die Verfahrenskosten in Höhe von 80 %, so erstattet der Versicherer lediglich 30 %.
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