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Gerichtskosten special : Strafverfahren !!!

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtskosten special : Strafverfahren !!! innerhalb des Forums Kostenrecht

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  • 1 Post By JHS

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  #1 (permalink)  
Alt 09.05.2012, 14:42
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Question Gerichtskosten special : Strafverfahren !!!

Guten Tag,

... welche Kosten fallen normalerweise bei einem Strafurteil an - Aufwendungen in Höhe von ca. 60 EURO ?

b) wie hoch sind die Kosten welche durch einen Verhandlungstermin hervorgerufen werden und was kann man tun wenn man als Betroffener die Notwendigkeit der Ansetzung bezweifelt, weil man bspw. der Ansicht ist dass das Strafverfahren auch auf dem bürokratischen Wege geklärt werden kann !!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2012, 15:44
JHS JHS ist offline
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AW: Gerichtskosten special : Strafverfahren !!!

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen

... welche Kosten fallen normalerweise bei einem Strafurteil an - Aufwendungen in Höhe von ca. 60 EURO ?
Zwischen 63,50 € und mehreren zehntausend Euro (...und mehr).

Kommt auf Urteilshöhe, ggf. Anzahl der Zeugen mit Verdienstaufall-/Fahrtkostenersatzanspruch, ggf. Anzahl Sachverständigengutachten, ggf. Kosten der Nebenklage, ggf. KTU-Kosten usw. usw., an..,.

Zitat:
b) wie hoch sind die Kosten welche durch einen Verhandlungstermin hervorgerufen werden
von 60,00 € zusätzlich (bei vorausgegangenem Strafbefehl - zzgl. zu dessen Kosten) bis xxxxxx € (siehe oben)


Zitat:
und was kann man tun wenn man als Betroffener die Notwendigkeit der Ansetzung bezweifelt, weil man bspw. der Ansicht ist dass das Strafverfahren auch auf dem bürokratischen Wege geklärt werden kann !!
Wenn es sich um eine Verhandlung infolge eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl handelt, kann man diesen Einspruch zurücknehmen. Dann erwächst der Strafbefehl in Rechtskraft und es gibt keine Verhandlung. In anderen Fällen (insofern es sich nicht um eine 2. oder 3.-instanzliche Verhandlung handelt, die ausschlliesslich aufgrund eines eigenen Rechtsmittels stattfindet, welches man natürlich -ebenso wie den Einspruch gegen einen Strafbefehl- auch zurücknehmen könnte) kann man gar nichts tun, wenn das Gericht eine Klärung per Hauptverhandlung beschliesst.
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