Dies ist eine Diskussion zu Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen? Hintergrund ist, dass zwei der Zeugen überhaupt nichts zu dem Fall beitragen konnten, weil sie in dieser Angelegenheit überhaupt nicht involviert waren. Die waren also völlig umsonst dort, was doch wohl ein Fehler des Richters ist, oder? Muss das nun gezahlt werden? |
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| AW: Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen? Zitat:
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| AW: Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen? Naja, aber angenommen die Kosten wurden nicht durch die Klägerin verursacht, weil die Klägerin hat die (für alle Parteien) unbrauchbaren Zeugen nicht vor Gericht zitiert, sprich die Kosten wurden von dem Gericht ohne Einverständnis der Klägerin verursacht - warum muss die Klägerin also für durchweg unnötige Kosten aufkommen?! Im Supermarkt kann ich doch auch nicht einfach willkürlich von dem Kunden hinter mir verlangen meinen Einkauf zu bezahlen. Bzw. wenn ich das tun unter Androhung von was auch immer tun würde, wäre das wohl Raub. Also, wäre das dann nicht eigentlich eine Straftat, wenn das Gericht wie beschrieben agiert, schon, oder? |
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| AW: Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen? Zitat:
Wenn der Richter es für notwendig erachtet die Zeugen zu laden, weil sie vielleicht, mögicherweise zur AUfklärung des Sachverhalts beitragen könnten, so war die Ladung notwendig. Der Unterlegene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. |
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