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Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen?

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen? innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 19:36
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Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen?

Frage: Wenn die Klägerin nach dem Fehlurteil des Gerichts nun eine Rechnung von der Gerichtskasse erhält (obwohl es eine Rechtsschutzversicherung gibt) und darauf mehrmals der Posten "Zeugenentschädigung" aufgelistet sind, jeweils um die 300,- Euro, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden?

Hintergrund ist, dass zwei der Zeugen überhaupt nichts zu dem Fall beitragen konnten, weil sie in dieser Angelegenheit überhaupt nicht involviert waren. Die waren also völlig umsonst dort, was doch wohl ein Fehler des Richters ist, oder? Muss das nun gezahlt werden?
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Alt 09.12.2011, 16:31
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AW: Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen?

Zitat:
Zitat von KKlausen Beitrag anzeigen
Frage: Wenn die Klägerin nach dem Fehlurteil des Gerichts nun eine Rechnung von der Gerichtskasse erhält (obwohl es eine Rechtsschutzversicherung gibt)...
Daß die Klägerin eine RSV hat, kann die Gerichtskasse erstens nicht wissen (woher auch?!), zweitens interessiert es sie auch nicht. Für die Gerichtskasse ist der Kostenschuldner von Interesse, sonst niemand.

Zitat:
...und darauf mehrmals der Posten "Zeugenentschädigung" aufgelistet sind, jeweils um die 300,- Euro, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden?
Es kann Beschwerde gegen die Gerichtskostenrechnung erhoben werden.

Zitat:
Hintergrund ist, dass zwei der Zeugen überhaupt nichts zu dem Fall beitragen konnten, weil sie in dieser Angelegenheit überhaupt nicht involviert waren. Die waren also völlig umsonst dort, was doch wohl ein Fehler des Richters ist, oder? Muss das nun gezahlt werden?
Wenn das die Begründung für eine mögliche Beschwerde ist, dann dürfte das zu nichts führen. Maßgeblich ist, ob die Zeugengebühren angefallen sind. Ob, was und wie die Zeugen etwas zum Verfahrensausgang beitragen konnten, interessiert nicht relevant.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 16:40
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AW: Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen?

Naja, aber angenommen die Kosten wurden nicht durch die Klägerin verursacht, weil die Klägerin hat die (für alle Parteien) unbrauchbaren Zeugen nicht vor Gericht zitiert, sprich die Kosten wurden von dem Gericht ohne Einverständnis der Klägerin verursacht - warum muss die Klägerin also für durchweg unnötige Kosten aufkommen?!

Im Supermarkt kann ich doch auch nicht einfach willkürlich von dem Kunden hinter mir verlangen meinen Einkauf zu bezahlen. Bzw. wenn ich das tun unter Androhung von was auch immer tun würde, wäre das wohl Raub.

Also, wäre das dann nicht eigentlich eine Straftat, wenn das Gericht wie beschrieben agiert, schon, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 02:25
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AW: Gerichtskasse stellt u.a. Zeugenentschädigung in Rechnung - wie dagegen vorgehen?

Zitat:
weil die Klägerin hat die (für alle Parteien) unbrauchbaren Zeugen nicht vor Gericht zitiert, sprich die Kosten wurden von dem Gericht ohne Einverständnis der Klägerin verursacht -
Ein Prozess ist nunmal ein Prozess. Da ist man nicht bei Wünsch-dir-was.

Wenn der Richter es für notwendig erachtet die Zeugen zu laden, weil sie vielleicht, mögicherweise zur AUfklärung des Sachverhalts beitragen könnten, so war die Ladung notwendig.


Der Unterlegene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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