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Gerichtliche Auseinandersetzung - Frist

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtliche Auseinandersetzung - Frist innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 31.03.2009, 20:06
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Gerichtliche Auseinandersetzung - Frist

Kunde A erhielt von Firma B über deren RA eine Unterlassungserklärung.
Diese hat Kunde A ohne Anerkennung einer Schuld abgegeben.
Strittig ist die Kostenrechnung.
Da Kunde A eindeutig belegen kann,dass keine geschäftsschädigende Handlung vor lag, gab Firma B über seinen RA bekannt,dass man trotz geschäftsschädigender Absicht bereit ist,dem Kunden A 50 % der Kosten zu erlassen.
Kunde A zahlte darauf hin 25 % der umstrittenen Kosten ein mit der Begründung,dass er nur einzahlt um Ruhe in die Angelegenheit zu bekommen.
Der RA der Firma B sollte dem RA des Kunden A bestätigen,dass die Sache damit ausgestanden ist.
Inzwischen sind 4 Wochen vergangen ohne etwas zu hören.
Falls der RA der Firma B wegen ca. 200 € vor Gericht geht,wie lange dauert so eine Einladung vor dem Gericht?
Ab wann kann man erwarten,dass die Angelegenheit ruht.
__________________
MfG
HiHallo
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