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Gerichte in Deutschland: Kabarett oder Komödienstadl?

Dies ist eine Diskussion zu Gerichte in Deutschland: Kabarett oder Komödienstadl? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 10.10.2009, 13:42
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Gerichte in Deutschland: Kabarett oder Komödienstadl?

Irgendwie höre ich den Amtschimmel wiehern:
Unglaublicher Fall kam mir zu Ohren:
A und B haben einen Erbvorvertrag gemacht, in dem A der B das elterliche Haus überschreibt, - A sich ein Wohnrecht einräumt und B sich verpflichtet die häusliche Versorgung (Wasser, Strom, Heizung) zu gewährleisten, da sie ja mit ihrem Ehemann auch dieses Haus bewohnt.
B ist ohne jeglichge Einkommen und Vermögenswerte, ist verheiratet.
B wohnte mit ihrem Ehermann im gemeinsamen Einfamilienhaus bis der Haussegen in die Brüche ging und nicht mehr reparable war, zogen beide aus. Der Ehemann stoppte sämtliche Zahlungen, die er für seine Ehegrau aus ihrem Vertragsverhältnis getätigt hat.

B versuchte nach ihrem Auszug ihre nun frei gewordene Wohnung zu vermieten, um die häusliche Versorgung (Wasser, Strom, Heizung) zu gewährleisten.
A verhält sich Miet Interessenten gegenüber so, dass kein Interessent das Risiko in diesem Hause leben zu wollen einging. So wurde der Versuch auf Vermietung boykottiert und letztendlich von A verhindert.

A wohnt noch in dem Haus, nutzt das Wohnrecht aus und musste für die Hauskosten in vorab Zahlung gehen, wollten er nicht von den Versorgungssystemen, abgeklemmt werden.
Diese Kosten und Vorauszahlungen fordern sie jetzt von B gerichtlich ein.

B hat nichts. Sie stellt Antrag auf Prozesskostenhilfe, weil ihr Ehemann auch nicht leistungsfähig ist.
Das Gericht verlangt jetzt von B die Zusage, die zu erwartenden Gerichtskosten in Raten zu je 50 Euro zu bestätigen und zu bezahlen. (Das Verfahren ist noch nicht eröffnet worden.) Die Begründung dafür ist, dass B ihre Wohnung vermieten kann und dann ist sie nicht mehr hilfsbedürftig!!!!!! A hat dies torpediert und diese Versuche zu nichte gemacht.
Kann es sein, dass B nun für einen Prozess und ein Gericht Geld aufbringen soll, für eine gerichtliche Entscheidung einstehen zu müssen, was Kläger A durch sein Verhalten verhindert hat?
B soll sich nun von einem Gericht gegen Gebühren etwas sagen lassen, was sie selbst schon versuchte zu tun?
Das ist doch unegfähr so "kaufe du den Knüppel aus dem Sack, damit ich dich verprügeln kann"!
Das ist doch bayrischer Komödienstadl! Oder?

Kann in einem solchen Familienstreit überhaupt öffentliches Interesse bejaht werden?
Gibt es dazu Meinungen?
__________________
Glücklicher Pensionär
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