Dies ist eine Diskussion zu Geltendmachung vorgerichtlicher Kosten innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Geltendmachung vorgerichtlicher Kosten ich habe gerade ein Akte vor mir liegen, zu der ich ein urteil schreiben soll. Es wird die Herausgabe eines PKW Zug um Zug gegen Zahlung von 600 verlangt. Zweitens will der Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten ersetzt bekommen. Erstmal fehlt mir dazu die AGL, aus Verzug kann ich es nicht begründen, da dem Beklagten bis zur Zahlung ein ZBR zustand und die 600 nicht vereinbart waren, dh seine Kosten höher waren. Der RA des Klägers hat jetzt den Gegenstandswert auf 2000 festgelegt und ich verstehe nicht, woher er diesen Betrag nimmt. Und daher weiß ich nicht, falls ich eine AGL finde, wie ich feststellen kann, ob der Gegenstandswert passt. Danke schonmal im Voraus für die Hilfe |
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