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Gebühren wie berechnen?

Dies ist eine Diskussion zu Gebühren wie berechnen? innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 12:15
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Gebühren wie berechnen?

Hm,
einmal angenommen ein Streitwert beträgt 4900 Euro.
1,3 fache Verfahrensgebühr aus was?
1,2 fache Termingebühr aus was?
Waren früher Abwesenheitsgeld und km nicht in der Termingebühr enthalten?
Einmal angenommen, der Gewinner des Prozesses wohnt 13 km vom Gericht entfernt und dessen Rechtsanwalt 38. Gibt es da nicht gewisse Grenzen, die bei der Entfernung des Gerichts zum Standort des Rechtsanwalts zu beachten sind? Was der Mandant auf seine eigene Kosten macht, kann dem Unterlegenen doch egal sein. Aber irgendeine Entfernungsgrenze müsste es nach meiner Meinung geben.
Smiley Mac
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 17:11
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AW: Gebühren wie berechnen?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Hm,
einmal angenommen ein Streitwert beträgt 4900 Euro.
1,3 fache Verfahrensgebühr aus was?
1,2 fache Termingebühr aus was?
Jeweils aus EUR 4.900,-, vorausgesetzt, der SW hat sich während des Verfahrens nicht geändert.

Zitat:
Waren früher Abwesenheitsgeld und km nicht in der Termingebühr enthalten?
Nein.

Zitat:
Einmal angenommen, der Gewinner des Prozesses wohnt 13 km vom Gericht entfernt und dessen Rechtsanwalt 38. Gibt es da nicht gewisse Grenzen, die bei der Entfernung des Gerichts zum Standort des Rechtsanwalts zu beachten sind?
Eine Kilometergrenze? Nein.

Grundsatz ist § 91 Abs. 2 ZPO. Die Rechtsprechung ist dahingehend einheitlich, daß sie der Partei zugesteht, einen Anwalt an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz zu beauftragen, auch wenn der Gerichtsort sich woanders befindet. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind zu erstatten.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 18:23
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AW: Gebühren wie berechnen?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Hm,
einmal angenommen ein Streitwert beträgt 4900 Euro.
1,3 fache Verfahrensgebühr aus was?
1,2 fache Termingebühr aus was?
Die Gebühr beträgt 301 € (Anlage 2 RVG)
Mit der Terminsgebühr ist mMn schon alles abgegolten, sodass es nicht auf die Entfernung ankommt. Das wäre ja auch komisch: Der Gerichtsstand am Wohnsitz des Beklagten soll diesen ja privilegieren. Das würde aber unterlaufen werden, wenn er- sollte er verlieren- die Reisekosten des gegnerischen Anwalts zahlen müsste...
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  #4 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 20:10
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AW: Gebühren wie berechnen?

Hm, zu den Km und Abwesenheit sind die beiden Antworten nicht ganz einheitlich. Ich kann ja verstehen, dass ein gewinnender Beklagter einen ortsansässigen Rechtsanwalt nehmen darf. Aber es geht doch nicht an, wenn er schon privilegiert ist durch das Wohnsitzgericht, dass der verlierende Kläger Reisekosten eines Rechtsanwalts zahlen soll, der noch 25 km weiter entfernt seine Kanzlei hat. Trotzdem danke. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 20:30
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AW: Gebühren wie berechnen?

Nein, so meinte ich das nicht. Reisekosten zahlt der Unterliegende nicht. Verliert man den Prozess, dann treffen einen nur die o.g. Kosten, also die 2,5 Gebühren (1,3 +1,2), die 20€ TK und die MwSt.. Nix weiter. Da ändert sich auch nix dran, wenn die eine Partei nen Anwalt vom Mond einfliegen lässt (sollte dieser dann bei dem Gericht überhaupt zugelassen sein)

Wenn sich bspw. der Kläger nen sündhaft teuren Anwalt holt, der standesgemäß mit dem Privatjet anreist, dann ist das sein Problem. Das regelt sich dann nur nach der Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant und bindet auch nur diese beiden Parteien.
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Alt 22.12.2010, 08:33
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AW: Gebühren wie berechnen?

Brati, was Du schreibst, ist schlichtweg falsch. "Privilegierung" ist kein Kostenerstattungskriterium.

Auf die gesetzlichen Vorschriften und die dazugehörige Rechtsprechung hatte ich in #2 hingewiesen.
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Alt 22.12.2010, 09:07
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AW: Gebühren wie berechnen?

Oh, das is ja krass: den Abs. 2 hab ich noch nie zuvor gelesen. Ich nehme alles zurück was ich sagte (bis auf die Höhe der einfachen Gebühr )
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  #8 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 09:35
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AW: Gebühren wie berechnen?

Hm, das beantwortet nicht zwingend die Frage. Es ist ja okay, dass nach 7003 und 7005 RVG die Kosten ersatzpflichtig sind. Hier geht es aber darum, dass der Rechtsanwalt wesentlich weiter entfernt seinen Dienstsitz hat. Wenn wir das Beispiel vom Mond aufgreifen, muss es irgendwo eine Grenze geben.Smiley Mac
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  #9 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 11:03
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AW: Gebühren wie berechnen?

Zitat:
jedoch nur insoweit, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war.
So sieht es das Gesetz, sagt aber nicht, was notwendig iS dieser Norm bedeutet. Im Kommentar schränkt man das nur bei einem auffälligen Missverhältnis von Kosten und Bedeutung der Streitsache ein.
Wenn ein RA nicht am Wohnort des Klägers zugelassen ist, sondern an einem dritten Ort (bspw. Mond), dann betragen die erstattungsfähigen Kosten nach BGH die fiktiven Kosten eines RA aus dem Ort des Klägers. (BGH NJW-RR 2004, 855).
Aus alledem schließe ich:
1. obsiegt der Kläger, bekommt er immer die Reisekosten seines Anwalts ersetzt, wenn der beim Beklagten seinen Geschäftssitz hat.
2. Hat der RA seinen Geschäftssitz beim Kläger, dann Kostenerstattung nur, wenn die Zuziehung unbedingt notwendig war und nicht im Missverhältnis stand.
3. Kostenerstattungspflicht ist gedeckelt auf Maximalbetrag des fiktiven Geschäftssitzes des Anwalts, wenn ein RA aus einem dritten Ort beauftragt wird.

Stand alles so bei Thomas/Putzo §91, Rn.21

Geändert von Brati (22.12.2010 um 13:32 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 22.12.2010, 12:22
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AW: Gebühren wie berechnen?

Schwäräg sähr schwäräg. Wenn der Beklagte obsiegt, dann bekommt dessen Rechtsanwalt km Kosten, obwohl er in der entgegengesetzten Richtung zum Gericht 25 km weiter entfernt wohnt als der Beklagte? Smiley Mac
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