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Gebühren

Dies ist eine Diskussion zu Gebühren innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 09:10
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Gebühren

Nehmen wir an A stellt gegen B eine Forderung über seinen Anwalt. Die Forderung beläuft sich auf ca 2200 €. Nach langem hin und her, stellt a eine letzte Forderung über seinen Anwalt in Höhe von 1200 €. B nimmt dieses Angebot an.

Nun erhält a von seinem Anwalt die Rechnung über 595 €. dieses erscheint a etwas erhöht, da a auch nicht mit solch einer kostennote gerechnet hätte.

A fragt bei seinem Anwalt nach, dort bekommt er die Info von der Anmeldung, dass es wie vereinbart ist. Eine Vereinbarung kann A sich nicht erinnern jemals getrofen zu haben.

A denkt es gibt feste Gebühren Ordnungen oder ?

Was könnte a nun unternehmen
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 11:47
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AW: Gebühren

Zitat:
Zitat von Festo Beitrag anzeigen
A denkt es gibt feste Gebühren Ordnungen oder ?
A denkt richtig. Der Anwalt hat offenbar nach RVG (="feste Gebührenordnung") abgerechnet, und zwar eine Geschäfts- und eine Einigungsgebühr. Mit Auslagen und Umsatzsteuer kommt man ungefähr auf den genannten Betrag.

Zitat:
Was könnte a nun unternehmen
Ähm..... Zahlen?
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 11:52
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AW: Gebühren

Zitat:
Zitat von Seehas Beitrag anzeigen
A denkt richtig. Der Anwalt hat offenbar nach RVG (="feste Gebührenordnung") abgerechnet, und zwar eine Geschäfts- und eine Einigungsgebühr. Mit Auslagen und Umsatzsteuer kommt man ungefähr auf den genannten Betrag.

Ok vielen Dank, hatte nicht gedacht das es so hoch ist ;-)


Ähm..... Zahlen?
mit was sollte a tun war gemeint, wenn es nicht richtig sei, sonst klar Zahlen ;-)
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 12:12
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AW: Gebühren

Zitat:
Zitat von Festo Beitrag anzeigen
...sonst klar Zahlen ;-)
Hört sich gut an....
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