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Fristlose Wohnungskündigung - Frage zum Streitwert

Dies ist eine Diskussion zu Fristlose Wohnungskündigung - Frage zum Streitwert innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 15.05.2009, 13:03
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Cool Fristlose Wohnungskündigung - Frage zum Streitwert

Mal angenommen, ...

ein langjähriger Mieter (M) kann wg. eines finanziellen Engpasses 2 x in Folge seine Miete nicht zahlen, ein Stundungsgesuch bleibt erfolglos.

1. Der Vermieter (V) übergibt die Angelegenheit an einen RA, der zunächst den Rückstand mit Fristsetzung mahnt und die fristlose Kündigung für den Fall der fruchtlosen Ablaufs ankündigt. Die Kostennote des Anwalts wird dem Mahnschreiben wie üblich beigefügt.

2. M kann nicht alles aufbringen und zahlt einen Teilbetrag innerhalb der Frist an.
Ein neuer Monat beginnt, doch auch diese Miete wird wieder nicht zum festgelegten Termin gem. Mietvertrag gezahlt. Es folgt die fristl. Kündigung und beigefügt die 2. Kostennote.

Nun zum Streitwert:

Dürfen künftige, durch die Kündigung nicht mehr realisierbare Mieten mit einbezogen werden?

Wenn ja, ist die Anzahl abhängig von der Kündigungsfrist?

Wenn nein, darf generell eine kompl. Jahresmiete zuzügl. des aktuellen Rückstands als Streitwert angesetzt werden?

Und zum Schluss: Darf die Kostennote der 1. Mahnung zum Streitwert für die 2. Rechnung hinzuaddiert werden?
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