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Falschinfo über mögliche Beratungshilfe und Abrechnung höherer Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Falschinfo über mögliche Beratungshilfe und Abrechnung höherer Kosten innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 19.02.2010, 00:53
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Falschinfo über mögliche Beratungshilfe und Abrechnung höherer Kosten

Angenommen A geht zu Anwalt B, da er wegen einer Strafsache vorgeladen ist und Beratung wünscht. A hat den ausgefüllten Antrag auf Beratungshilfe mit allen nötigen Unterlagen dabei. Der Anwalt erklärt A auf dessen ausdrückliche Nachfrage, dass es bei Strafsachen grundsätzlich keine Bratungshilfe gebe. A unterschreibt eine Strafprozessvollmacht.

Nach ein paar Tagen kommt die Vorschussrechnung, ca. 400,-. A bezahlt und erfährt danach, dass es für die Beratung durchaus Beratungshilfe gibt. Er reicht den Beratungshilfeschein beim Anwalt mit Mandatsentzug und Bitte um Rückerstattung ein. Ausser der Anzeige der anwaltlichen Vertretung, Akteneinsicht und sehr knapper Beratung hat der Anwalt keine Leistung erbracht. Akteneinsicht und Beratung zahlt die Beratungshilfe.

Der Anwalt rechnet letztendlich trotzdem die vollen Gebühren (ca. 400,- abzüglich ca.100,- Beratungshilfe ab.) Wie gesagt hatte A ausdrücklich nach Beratungshilfe gefragt und sogar Antrag plus aller Unterlagen dabei. Der Anwalt verneinte im Erstgespräch generell die Möglichkeit von Beratungshilfe im Strafrecht.

Ist die Abrechnung von ca. 300,- Euro zusätzlich zur Beratungshilfe rechtens?
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