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fallen anwaltsgebühren an, wenn anwalt für seine verlobte/ehefrau tätig wird?

Dies ist eine Diskussion zu fallen anwaltsgebühren an, wenn anwalt für seine verlobte/ehefrau tätig wird? innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 12:15
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fallen anwaltsgebühren an, wenn anwalt für seine verlobte/ehefrau tätig wird?

hallo,

nur mal den theoretischen fall, dass ein anwalt für seine verlobte oder ehefrau anwaltlich tätig wird. fallen dann anwaltsgebühren an oder fällt das in den bereich selbstvertretung/vertretung in eigener sache?

vielen dank schonmal,
s.sz.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 13:37
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AW: fallen anwaltsgebühren an, wenn anwalt für seine verlobte/ehefrau tätig wird?

Meines Wissens darf ein Anwalt auch in eigener Sache anwaltlich tätig werden und darurch ggf. Honoraransprüche erwirken. Dann müsste dies für Angehörige auch gelten. Immerhin kostet es ja seine Zeit, in der er sonst mit anderen Tätigkeiten Geld verdienen könnte.

Viele Grüße,

Cephalotus
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 17:22
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AW: fallen anwaltsgebühren an, wenn anwalt für seine verlobte/ehefrau tätig wird?

Selbstverständlich kann der Anwalt Honorar berechnen, wenn er einen Angehörigen vertritt - er muß es allerdings nicht.

Auch richtig ist, was Cephalotus schrieb: Wird der Anwalt in eigener Sache tätig, dann fallen hierfür die normalen Gebühren an, die er ggf. auch von der Gegenseite erstattet verlangen kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.04.2009, 09:45
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AW: fallen anwaltsgebühren an, wenn anwalt für seine verlobte/ehefrau tätig wird?

danke für die antworten. ich hatte aber vielfach gelesen, dass ein anwalt, der in eigener sache tätig wird, keine gebühren verlangen kann...

gibts denn jedenfalls für diese ganze sache eine vorschrift bzw. woraus ergibt sich, dass ein tätigwerden in eigener sache oder für den ehepartner ohne auswirkungen auf die gebühren möglich ist?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 11:41
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AW: fallen anwaltsgebühren an, wenn anwalt für seine verlobte/ehefrau tätig wird?

Guckst Du § 91 II 3 ZPO.
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