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Erstberatungsgebühr oder 2100

Dies ist eine Diskussion zu Erstberatungsgebühr oder 2100 innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 27.07.2009, 10:06
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Erstberatungsgebühr oder 2100

Mal angenommen man würde einen Anwalt aufsuchen, um sich einen Überblick über Erfolgsaussichten und Kosten einer Schadenersatzangelegenheit zu Informieren. Wäre dieses wie beim Handwerker kostenfrei oder muss man mit einer komplizierten Gebührentabelle oder mit einer Erstberatungsgebühr rechnen. und wenn, wie könnte man diese errechnen, oder welche Rechte hätte man, wenn solche eine Rechnungen in Haus flattern würde obwohl keine Vereinbarungen abgesprochen wurden.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 10:14
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AW: Erstberatungsgebühr oder 2100

Meiner Meinung nach ein klassischer Fall für die Erstberatungsgebühr. Die wurde doch mitgeteilt?
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 13:48
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Question AW: Erstberatungsgebühr oder 2100

Also mit anderen Worten kann allein das Fragen nach einem Kostenvoranschlag einfach mal.600€ betragen ohne das darauf hingewiesen wird.-- Wenn man zum Anwalt gehen würde und Ihm diese Kostenvoranschlag Rechnung von einem Handwerksunternehmen vorlege, würde man darauf hinweisen sie ist nicht Rechtens ist , und die Rechnung nicht bezahlen muss
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  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 23:10
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AW: Erstberatungsgebühr oder 2100

Zitat:
Mal angenommen man würde einen Anwalt aufsuchen, um sich einen Überblick über Erfolgsaussichten und Kosten einer Schadenersatzangelegenheit zu Informieren. Wäre dieses wie beim Handwerker kostenfrei oder muss man mit einer komplizierten Gebührentabelle oder mit einer Erstberatungsgebühr rechnen.
Kein Anwalt arbeitet umsonst!
Zitat:
und wenn, wie könnte man diese errechnen, oder welche Rechte hätte man, wenn solche eine Rechnungen in Haus flattern würde obwohl keine Vereinbarungen abgesprochen wurden.
Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, kann der Anwalt die "normale" Gebühr abrechnen. Wenn darauf hingewiesen wurde, dass nur eine einmalige Beratung erwünscht ist, kostet dies max. EUR 190,-- + UST.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 00:50
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AW: Erstberatungsgebühr oder 2100

Zitat:
Zitat von ren_rei
Also mit anderen Worten kann allein das Fragen nach einem Kostenvoranschlag einfach mal.600€ betragen ohne das darauf hingewiesen wird.-
Nein.

Die Frage nach den konkreten Kosten, die für eine Rechtsberatung zu den Erfolgsaussichten einer Schadenersatzangelegenheit anfallen würden, falls man das Beratungs-Angebot des Anwalts annehmen wollte, kann auch dann keine Gebührenpflicht auslösen, wenn der Anwalt sich zur Beantwortung der Frage den konkreten Schadens-Sachverhalt schildern lassen will.

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