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Ehevertrag mit Gütertrennung: Gegenstandswert verkleinern

Dies ist eine Diskussion zu Ehevertrag mit Gütertrennung: Gegenstandswert verkleinern innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 18.09.2011, 00:00
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Ehevertrag mit Gütertrennung: Gegenstandswert verkleinern

Ein Ehepaar möchte in einem Ehevertrag die Gütertrennung beschließen. Dem Notar müssen sie nun einen Gegenstandswert nenne. Wenn nun als vorhandene Werte anstatt 150.000 € Immobilien und Sparbeträge einfach nur 15.000 € Sparbeträge genannt werden sind die Kosten des Ehevertrags ja deutlich günstiger.
Im Ehevertrag werden ja sowieso keine Werte genannt, sondern nur der grundsätzliche Sachverhalt das bei einer Scheidung jeder sein Eigentum behält. Was auch immer das für ein höherer oder kleinerer Betrag dann in der Zukunft sein wird.
Dies wird wohl (auch bei einer Scheidung) niemand merken, oder?
(sagen wir mal: Scheidung besser nicht beim selben Anwalt/Notar falls etwas wegen Wohnhaus angesprochen wird)
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Alt 18.09.2011, 14:57
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AW: Ehevertrag mit Gütertrennung: Gegenstandswert verkleinern

Verstehe ich das richtig? Sie möchten einen Tip, wie Sie Bertrug zu Lasten des Notars begehen können?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 18:44
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AW: Ehevertrag mit Gütertrennung: Gegenstandswert verkleinern

Nee, natürlich nicht, es geht in diesem Forum laut Regeln ja um "fiktive (ausgedachte) Beispielfälle von allgemeinem Interesse".
Dies interessiert mich halt ob es wenigstens eine Überprüfung des Gegenstandswerts gibt.

Und was könnte passieren wenn solch ein Verbrecher später damit auffliegt, der Ehevertrag bleibt vermutlich gültig und es muss dann die Notargebühr nachgezahlt werden, oder?
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