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doppelte Kostenrechnung

Dies ist eine Diskussion zu doppelte Kostenrechnung innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 19.08.2010, 08:59
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doppelte Kostenrechnung

Eheleute A und B lassen sich von einem Rechtsanwalt in einem Klageverfahren vertreten. Es handelt sich um ein und die selbe Angelegenheit. Es werden an gegnerischen Rechtsanwalt sowie an das zuständige Gericht Schreiben versendet. Nicht getrennt sondern für Person A und B zusammen. Meine Frage: ist es dann gerechtfertigt, die Kostenrechnung für zwei Personen zu fordern?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 10:32
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AW: doppelte Kostenrechnung

Sind A und B eine Partei? Wenn ja, dann geht auch nur eine Abrechnung...
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  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 10:45
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AW: doppelte Kostenrechnung

Bei mehreren Auftraggebern und derselben Angelegenheit gilt § 7 RVG, der Anwalt erhält die Gebühr nur einmal. Die Gebühr erhöht sich dann nach VV 1008 um 30%.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 08:47
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AW: doppelte Kostenrechnung

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
A und B sind eine Partei und haben somit doppelt bezahlt.
Wie fordert man jetzt das Geld zurück?
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