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Doppelte Geschäftsgebühr mglich?

Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Geschäftsgebühr mglich? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 15.10.2009, 07:16
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Doppelte Geschäftsgebühr mglich?

Frage, entschuldigt bitte den Telegramm-Stil, aber so kann man sich den SV besser merken:

Kl. verlangt außergerichtlich € 7.900,00 aus Verkehrsunfall.

Bekl. zahlt 7.600,00 lehnt weitere 300,00 ab und bezahlt Gebühren in Höhe von € 661,16, was einem Streitwert bis € 8.000,00 entspricht.

Kl. mahnt nochmals € 600,00 unter Fristsetzung an und führt das Mahnverfahren durch und anschließend die Klage.

Der Kl. gewinnt.

Nun verlangt er von der Bekl. die ausgeurteilten € 300,00 und (jetzt kommt’s) weitere nicht ausgeurteilte € 46,41 aufgrund des ausgerichtlichen Tätigwerdens (GgW bis € 300).

Geht das? Ich meine nicht, da durch die Anmahnung vor Erhebung des Mahnverfahrens kein neues Geschäft begründet wird und die Kosten bereits beglichen wurden.

Was wäre, wenn der Unterschied zwischen 7.900,00 und 8.200,00 läge. Dann könnte er doch auch „nur“ 661,16 – 718,40 = 57,24 verlangen, da seine ursprüngliche Forderung richtig war.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2009, 21:35
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AW: Doppelte Geschäftsgebühr mglich?

Keiner eine Vermutung. Vielleicht ein Bauchgefühl?
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