Dies ist eine Diskussion zu Doppelte Geschäftsgebühr mglich? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Doppelte Geschäftsgebühr mglich? Kl. verlangt außergerichtlich 7.900,00 aus Verkehrsunfall. Bekl. zahlt 7.600,00 lehnt weitere 300,00 ab und bezahlt Gebühren in Höhe von 661,16, was einem Streitwert bis 8.000,00 entspricht. Kl. mahnt nochmals 600,00 unter Fristsetzung an und führt das Mahnverfahren durch und anschließend die Klage. Der Kl. gewinnt. Nun verlangt er von der Bekl. die ausgeurteilten 300,00 und (jetzt kommts) weitere nicht ausgeurteilte 46,41 aufgrund des ausgerichtlichen Tätigwerdens (GgW bis 300). Geht das? Ich meine nicht, da durch die Anmahnung vor Erhebung des Mahnverfahrens kein neues Geschäft begründet wird und die Kosten bereits beglichen wurden. Was wäre, wenn der Unterschied zwischen 7.900,00 und 8.200,00 läge. Dann könnte er doch auch nur 661,16 718,40 = 57,24 verlangen, da seine ursprüngliche Forderung richtig war. |
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