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Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

Dies ist eine Diskussion zu Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 16:26
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Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

Hallo Ihr Lieben,

hat einer von Euch eine brauchbare Antwort für diesen Fall.

Rechtsanwalt K vertritt Mandanten M in einem Rechtsstreit über die Rückgewähr einer Kaution nach bereits erfolgter Kündigung. Da die Aufforderungsschreiben des RA K nicht fruchten, beantragt RA K die Eröffnung eines Mahnverfahrens. Schuldner V legt gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein und das Mahngericht verweis den Rechtsstreit an das zuständige Amtsgericht. RA K fertigt die Klageschrift an. 1 Woche nach Zustellung der Klageschrift an den Schuldner V zahlt dieser die eingeklagte Forderung in voller Höhe.
Es erging ein Beschluss nach § 91a II 2 ZPO, weil der Schuldner V der Erledigungserklärung des Mandanten M nicht widersprach. Der Schuldner V muss nunmehr alle Kosten des Rechtsstreits tragen.

RA K erstellt im Kostenfeststellungsverfahren folgende Kostennote:

1) 1,0 Geschäftsgebühr, §§ 2, 13 RVG i.V.m. 3305 VV RVG

2) Bereinigte Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG i.V.m. Nr. 3305 VV RVG

3) Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

4) MwSt.

Das Amtsgericht die Kostennote des RA K abgelehnt und verlangt die Korrektur derer. Die Begründung lautet: Die Geschäftsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden, da sie als außergerichtliche Gebühr mit dem Mahnbescheid/der Klage hätte geltend gemacht werden müssen. Außerdem beträgt die Auslagenpauschale 20% der Gebühren.

Frage:
1. Was hat RA K falsch gemacht?
2. Wie muss nunmehr die Kostennote erstellt werden, wenn zuvor ein Mahnverfahren durchgeführt wurde (Streitwert fiktiv 4.000 Euro)?
3. Hat die Erledigungserklärung irgendeinen Einfluss auf die Kostennote?

DANKE!

Geändert von MarkusKrause (01.01.2012 um 20:57 Uhr). Grund: Verstoß gegen Regeln des Forums!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 18:38
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AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

wie vor gericht gibt es auch hier im forum regeln:

nur fiktive fälle !

und ich könnte mir vorstellen, dass eine so öffentlich gestellte frage von den kollegen der kanzlei nicht als mandantenwerbung betrachtet wird ....
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 18:57
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AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

Sie glauben doch nicht, dass ich meinen wahren Namen hier preisgegeben habe, oder?

Ungeachtet Ihrer Sorge, wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir fachlich helfen könnten.. Bitte glauben Sie mir, wenn ich Ihnen sage, dass der Fall meinerseits fiktiv verändert und gerafft wurde.
Helfen Sie mir nachzuvollziehen, wie eine Kostennote erstellt werden muss, wenn zuvor ein Mahnverfahren durchgeführt wurde und in welchen Ausmaß sich eine Erledigung darin niederschlägt.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 19:00
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AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

Zitat:
Zitat von MarkusKrause Beitrag anzeigen
Sie glauben doch nicht, dass ich meinen wahren Namen hier preisgegeben habe, oder?
da wollen wir doch mal stark hoffen, dass der RA mit diesem namen aus dem wirklichen leben auch spaß versteht ....
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 19:35
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AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

Hallo hera,

Sorry! Daran habe ich nicht gedacht. Könntest Du mir dennoch helfen? Die Anzahl deiner Beiträge ist beeindruckend! Bitte.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 19:48
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AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

ha! und erst die anzahlt meiner beiträge.

ich kann dir auch helfen (fürs erste jedenfalls): bitte forenregeln lesen, + einhalten.

die forenregeln erfordern fiktive fälle, die kein:

- Ich habe für einen...
- Ich habe sodann die Klageschrift angefertigt und dem Gericht...
- Meine Rechnung im Kostenfeststellungsantrag lautete...

es muss heißen anwalt a hat einen mandanten blabla....

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  #7 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 19:51
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AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

Zitat:
Bitte glauben Sie mir, wenn ich Ihnen sage, dass der Fall meinerseits fiktiv verändert und gerafft wurde.
???
Zitat:
ich habe ein großes Problem..
Zitat:
Wie soll ich die Kostennote richtig setzen und was habe ich falsch gemacht?
Zitat:
Das Gericht hat mir zwei Wochen Zeit gegeben zu antworten.
Was ist an diesem Beitrag fiktiv?
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  #8 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 20:27
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Red face AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

Hallo hera, zeiten, CruNCC und alle Mitglieder der Forums,

gerne befolge ich die Regeln des Forums.

Rechtsanwalt K vertritt Mandanten M in einem Rechtsstreit über die Rückgewähr einer Kaution nach bereits erfolgter Kündigung. Da die Aufforderungsschreiben des RA K nicht fruchten, beantragt RA K die Eröffnung eines Mahnverfahrens. Schuldner V legt gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein und das Mahngericht verweis den Rechtsstreit an das zuständige Amtsgericht. RA K fertigt die Klageschrift an. 1 Woche nach Zustellung der Klageschrift an den Schuldner V zahlt dieser die eingeklagte Forderung in voller Höhe.
Es erging ein Beschluss nach § 91a II 2 ZPO, weil der Schuldner V der Erledigungserklärung des Mandanten M nicht widersprach. Der Schuldner V muss nunmehr alle Kosten des Rechtsstreits tragen.

RA K erstellt im Kostenfeststellungsverfahren folgende Kostennote:

1) 1,0 Geschäftsgebühr, §§ 2, 13 RVG i.V.m. 3305 VV RVG

2) Bereinigte Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG i.V.m. Nr. 3305 VV RVG

3) Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG

4) MwSt.

Das Amtsgericht die Kostennote des RA K abgelehnt und verlangt die Korrektur derer. Die Begründung lautet: Die Geschäftsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden, da sie als außergerichtliche Gebühr mit dem Mahnbescheid/der Klage hätte geltend gemacht werden müssen. Außerdem beträgt die Auslagenpauschale 20% der Gebühren.

Frage:
1. Was hat RA K falsch gemacht?
2. Wie muss nunmehr die Kostennote erstellt werden, wenn zuvor ein Mahnverfahren durchgeführt wurde (Streitwert fiktiv 4.000 Euro)?
3. Hat die Erledigungserklärung irgendeinen Einfluss auf die Kostennote?

DANKE!
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  #9 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 20:32
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AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

Zitat:
Zitat von MarkusKrause Beitrag anzeigen
gerne befolge ich die Regeln des Forums.
Ich (wir) sind begeistert
Dennoch, der Eingangsbeitrag ist immer noch nicht forenkonform. Ist es wirklich so schwer im Eingangsbeitrag auf "Ändern" zu gehen und Ihren forenkonformen Beitrag einzusetzen?
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #10 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 20:35
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AW: Diese Kostennote bringt mich noch ins Grab

ujujujuj.... und ich überlegt noch, ob ich ausdrücklich schreiben sollte: bitte ändere den beitrag entsprechend ab....

@mrakuskrause
also bitte, bitte ändere im eingangspost entsprechend des jetzt sehr gelungenen posts ab. das ist der blaus button rechts unten im oberen post. da wo "ändern" drauf steht.

edit: oh, charles war schneller.
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