Dies ist eine Diskussion zu Darf Privatmann kosten in bar erzwingen innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Bin schon gespannt auf die Antworten. |
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| AW: Darf Privatmann kosten in bar erzwingen So ein bisschen mehr Input oder mal ne Sachverhaltsschilderung wär schon irgendwie gut
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| AW: Darf Privatmann kosten in bar erzwingen A hat ein Fahrrad von seinem Grundstück entfernt, das ihm dort angeblich im Weg war und verlangt nun 40,-€ als Kostenpauschale fürs Entfernen. B sagt mehrmals zu A, dass er so viel nicht zahlen kann und besteht auf die Herausgabe seines Fahrrades, da er dies unbedingt braucht. A sagt zu B, dass er das Fahrrad dann eben nicht herausgibt. Es geht auch nicht so genau um den Sachverhalt, sondern darum, ob A von B das Geld cash verlangen darf und wenn nicht, ob er sich dann strafbar macht, wenn er es trotzdem tut und ob das dann Nötigung wäre. |
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| AW: Darf Privatmann kosten in bar erzwingen Natürlich ist der Sachverhalt wichtig, es gibt ja auch ein Pfandrecht. Entfernt bedeutet wohl, das er es wo anders hingestellt hat, oder? Meines Erachtens darf man da keine 40€ für verlangen und für diese erzwungene Barzahlung sehe ich irgendwie auch keine Grundlage, aber ich lass besser die Experten ran, das ist jetzt nämlich nur gemutmaßt
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| AW: Darf Privatmann kosten in bar erzwingen Danke für deine Antwort. Ich hoffe, es meldet sich noch jemand. Doch, er darf für das Entfernen und Aufbewahren, bis der Besitzer sich meldet, 40,- € und sogar mehr verlangen. |
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| AW: Darf Privatmann kosten in bar erzwingen Wie kommt man auf diese Summe? Man darf natürlich seine Kosten in Rechnung stellen, aber auch nicht einfach so und nicht einfach irgendeine Summe
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| Ich habe mich auch gefragt, wie man auf diese Summe kommt. Ein Autofahrer, der im Halteverbot steht, muss lediglich 15,- Euro berappen und das auch nicht sofort und er kann dagegen Einspruch erheben. Nun ist ist in dem Fall so, dass B bei der Polizei angerufen hat und sich erkundigt hat, ob A das darf. Der Polizist hat gesagt, dass er das nicht darf. Die Geschichte geht aber noch weiter. A hat ein paar Tage später B beschuldigt und angezeigt, etwas von ihm beschädigt zu haben, was B jedoch nicht bewusst war und B vermutet, dass A das nur macht, weil B ihm mit Anwalt gedroht hat wegen der 40,- Euro und wegen Beleidigung während der Auseinandersetzung um das Rad. B muss nun bei der Polizei eine Aussage machen und frägt den Polizeibeamten, ob A die 40 Euro sofort bar kassieren durfte. Der Beamt wusste das zwar nicht genau, nahm aber an, dass A das darf. B findet das sehr unbefriedigend , dass der eine Polizist so sagt und der andere anders. Daher diese Frage.Wäre echt nett, wenn sie noch jemand einigermaßen sicher beantworten könnte. |
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| AW: Darf Privatmann kosten in bar erzwingen 1. Ein Polizist ist kein Richter, der ein Urteil spricht. Die Aussagen sind deshalb nicht bindend. 2. Wenn jemand dem anderen einen Schaden verursacht muss er dafür einstehen. Derjenige, der Kohle sehen will muss aber seinen Schaden glaubhaft machen. Einfach gesagt: hätte der A das Fahrrad in eine bezahlte Miethalle stellen und dafür 40 Euro vorstrecken müssen könnte er diese Summe vom B verlangen. Wenn er den Drahtesel nur zur Seite oder in seinen eigenen Keller untergestellt hat kriegt er keine 40 Euro. B könnte Anzeige wegen Nötigung und Unterschlagung erstatten und die nächste Anzeige wegen Falscher Verdächtigung hinterherschieben, wenn A ihn wider besseres Wissens wegen einer Sachbeschädigung anzeigt. Außerdem könnte er zivilrechtlich die Herausgabe verlangen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Darf Privatmann kosten in bar erzwingen Ganz gleich ob Fahrrad oder Auto, so ist die Rechtslage: http://www.schlaubär.de/?p=20185 Dies ist auch auf Fahrräder anwendbar. Und der Sichersteller des Fahrrades muß das Fahrrad herausgeben, ohne Anrecht auf sofortige Zahlung, ansonsten begeht er selbst eine Besitz- bzw. Eigentumsstörung. Er kann sich das vermeintlich ihm Zustehende auf dem Zivilrechtsweg versuchen zu holen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Darf Privatmann kosten in bar erzwingen Vielen, vielen Dank für eure Antworten. Das hilft B schon weiter. B überlegt nun, ob er direkt Anzeige erstatten soll wegen Nötigung, Unterschlagung, falscher Verdächtigung und weil er von Verwandtschaft von A beleidigt wurde. Oder ob B erst mal das Schreiben von der Staatsanwaltschaft abwartet, sich dann dazu äußert und alles genau schildert. B hat nämlich nicht so viel Geld für einen Anwalt und sieht es auch nicht ein sich deswegen extra einen zu nehmen. B hat jedoch Angst für etwas bestraft zu werden, was er gar nicht begangen hat. Was würdet ihr denn an Bs Stelle tun??? |
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