Dies ist eine Diskussion zu Beschwerde / Erinnerung innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Beschwerde / Erinnerung Es ergeht eine Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft, hiergegen wird erinnerung erhoben ( § 66 gkg ) Durch Beschluss wird zum Teil abgeholfen... Gegen den Beschluss erhebe ich nunmehr Beschwerde... in der zwischenzeit erlässt die StA eine neue Kostenrechnung...und das Beschwerdegericht trägt nunmehr vor, dass erst erinnerung gegen die neue Kostenrechnung erhoben werden müsste.... Dann dreh ich mich doch im kreis oder? Verstehe ich gerade nicht .-) MfG |
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