Dies ist eine Diskussion zu Beratungskosten übernehmen???? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Beratungskosten übernehmen???? dadrauf wird die unterhaltung beendet und der klient beauftragt einen anderen anwalt der ihn sofort vertritt und die sache erledigt. wochen später bekommt der klient von dem ersten anwalt eine rechnung wegen beratung. war das eine beratung?muss ich zahlen?oder muss ich einen anwalt einschalten? gruß bostan |
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| AW: Beratungskosten übernehmen???? EIN Anwalt kann erst tätig werden, sofern ein Rechtsstreit vorliegt??? Lächerlich! Mich würd mal die theoretische Gebührenrechnung des RAs interessieren. Die Tatsache, dass er geraten hat, das erste Schreiben der Versicherung abzuwarten kann man m. E. schon als fernmündliche Beratung auslegen und ohne Gebührenvereinbarung ist da - wenn ich mich recht entsinne - von der "üblichen" Vergütung die Rede. Deshalb bitte mal den fiktiven Fall um eine fiktive Rechnung erweitern. |
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