Dies ist eine Diskussion zu Beratungshilfe bei gut verdienenden Eltern innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Beratungshilfe bei gut verdienenden Eltern folgendes Szenario: Person A, 20 Jahre, bekommt Schreiben mit unberechtigten Forderungen, hat kein Einkommen (Praktikant) und lebt bei den Eltern. Er sieht sich genötigt, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Eltern wollen Ihn dabei jedoch nicht unterstützen, bzw das Verhältnis ist allgemein sehr angespannt, obwohl er noch bei Ihnen zusammen mit seiner Schwester wohnt. Die Eltern verdienen geschätzte 5000 Euro Netto im Monat, unterstützen A jedoch im Vergleich zu Ihren Möglichkeiten im Allgemeinen kaum. A möchte zunächst einmal Beratungshilfe beantragen. Wie genau wirkt sich dabei das Einkommen der Eltern aus? Einkommensnachweise dieser hat er nicht, und das Erlangen dieser ist aufgrund des Verhältnisses sehr schwierig. Weiterhin sind die Eltern ja ohnehin gut bestellt. Wie genau sehen die Chancen von A aus, Beratungshilfe zu bekommen? Gibts es hierzu genaue gesetzliche Vorschriften? Oder liegt hier vieles im Rahmen des Ermessens? Vielen Dank im Vorraus! |
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| AW: Beratungshilfe bei gut verdienenden Eltern Das Einkommen der Eltern wird nicht geprüft! Dieses ist keine Voraussetzung für die Gewährung oder die Nichtgewährung der Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe. Nähere Infos zur Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe gibt es hier: http://www.amtsgericht-syke.niedersa...971&_psmand=77 Dort gibt es auch ein Formular und ein Hinweisblatt zum Download.
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