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Aussergerichtliche Rechtsanwaltskosten als Folgekosten?

Dies ist eine Diskussion zu Aussergerichtliche Rechtsanwaltskosten als Folgekosten? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 20.03.2009, 14:56
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Aussergerichtliche Rechtsanwaltskosten als Folgekosten?

Guten Tag,

hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von aussergerichtlichen Rechtsanwaltskosten habe ich folgende Frage.

Bekanntlich sind solche beispielsweise als Verzugsschaden ersetzbar. Oder:
In Unfallsachen tragen beispielsweise KFZ-Haftpflichtversicherungen die aussergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Unfallgegners, soweit der Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat.

Wie sieht es aber im Falle einer Verkehrssicherungspflichtverletzung aus?

Nehmen wir den fiktiven Fall, in dem A einen Supermarkt besucht und auf dem gerade geputzten, nassen Boden ausrutscht. Hinweisschilder waren nicht aufgestellt. Nehmen wir mal an, es läge eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Supermarktes vor und A beauftragt einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche. Die Haftpflichtsicherung des Supermarktes übernimmt die Schmerzensgelder etc. Muss sie bzw. der Supermarkt auch die aussergerichtlichen Anwaltskosten übernehmen? Im Prinzip ist es doch nichts anderes wie im Fall eines Straßenverkehrsunfalls (s.o.).

Sind solche Anwaltskosten als ersatzfähiger Folgeschaden durch den Schädiger zu erstatten? Gibt es hierzu Urteile oder irgendwelche gesicherten Erkenntnisse?

Danke.
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