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Außergerichtliche Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Außergerichtliche Kosten innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 19:53
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Question Außergerichtliche Kosten

Hallo,

mal ne kurze Frage: Nachdem man von der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage sowie die außergerichtlichen Kosten erstattet bekommen hat; klagt man dann wegen Zinsen oder aus anderen Gründen die außergerichtlichen Kosten noch mit ein?

Vielen Dank im Voraus!
Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 15:32
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AW: Außergerichtliche Kosten

Wirklich keiner diesbezüglich auch nur ein Fünckchen Ahnung?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 15:52
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AW: Außergerichtliche Kosten

Hab jetzt selber was gefunden und stelle es zur Information hier online:


Am besten immer mit einklagen, da ansonsten keine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr erfolgt, was den Mandanten dazu verpflichten würde, diese Kosten selbst zur Hälfte zu tragen.
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