Dies ist eine Diskussion zu Außergerichtliche Kosten innerhalb des Forums Kostenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| mal ne kurze Frage: Nachdem man von der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage sowie die außergerichtlichen Kosten erstattet bekommen hat; klagt man dann wegen Zinsen oder aus anderen Gründen die außergerichtlichen Kosten noch mit ein? Vielen Dank im Voraus! Grüße! |
| |||
| AW: Außergerichtliche Kosten Wirklich keiner diesbezüglich auch nur ein Fünckchen Ahnung? |
| |||
| AW: Außergerichtliche Kosten Hab jetzt selber was gefunden und stelle es zur Information hier online: Am besten immer mit einklagen, da ansonsten keine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr erfolgt, was den Mandanten dazu verpflichten würde, diese Kosten selbst zur Hälfte zu tragen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Diebstahl - Außergerichtliche Einigung annehmen? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 23.05.2010 11:58 |
| Außergerichtliche Gebühren im Arbeitsgerichtsprozess | Arbeitsrecht | 26.02.2009 18:58 |
| außergerichtliche Anwaltskosten | Bürgerliches Recht allgemein | 06.06.2008 15:36 |
| außergerichtliche Kosten / eigene Auslagen | Kostenrecht | 23.11.2007 16:57 |
| Außergerichtliche Einigung bei Diebstahl | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 28.05.2005 09:05 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios