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Arbeitsgericht - Verfahrenskosten

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsgericht - Verfahrenskosten innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 11.04.2011, 08:40
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Arbeitsgericht - Verfahrenskosten

Nehmen wir mal an ... der Angestellte "A" bekommt vom Arbeitgeber "B" gekündigt der Arbeitgeber "B" schuldet dem Arbeitnehmer "A" noch ausstehendes Gehalt für 3 Monate aus der Tätigkeit.

Arbeitnehmer "A" reicht Klage auf Wiedereinstellung und auf die rückständigen Gehälter ein und beantragt PKH.

Außergerichtlich einigen sich der Arbeitnehmer "A" und der Arbeitgeber "B" auf Wiedereinstellung und auf Auszahlung der rückständigen Gehälter.

Das Arbeitsgericht übernimmt diesen Vergleich in ein vollstreckbares Urteil.

Alle in der Klage des Arbeitnehmer "A" aufgeführten und beantragten Punkte wurden im Urteil zu Gunsten des Arbeitnehmers eingefügt.

Meine Frage:

Wer trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht ?
Zwar bewilligte das Arbeitsgericht dem Arbeitnehmer "A" PKH, aber irgendwann müßte der Arbeitnehmer "A" wahrscheinlich die Gerichtskosten bezahlen müssen.
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Alt 11.04.2011, 09:35
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AW: Arbeitsgericht - Verfahrenskosten

Bei einem Vergleich fallen vor dem Arbeitsgericht keine Gerichtskosten an. Nur für den Fall, dass der Arbeitnehmer einen Anwalt beauftragt hatte, kann das Gericht bei Verbesserung der Einkommensverhältnisse eine Rückforderung der verauslagten Anwaltsgebühren (evtl. in Raten) anordnen. Wenn der Arbeitnehmer die Tragung seiner eventuellen RA-Gebühren durch den Arbeitgeber hätte erreichen wollen, wäre eine ausdrückliche Aufnahme dieser Vereinbarung in den Vergleich erforderlich gewesen. Der gesetzliche Normalfall im Arbeitsrecht ist nämlich, dass jede Partei ihre RA-Gebühren selber trägt, unabhängig vom Prozessergebnis.
Gruß
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Marcus
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