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Anwaltskosten: Verjährung

Dies ist eine Diskussion zu Anwaltskosten: Verjährung innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 16:17
Boardneuling
 
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Anwaltskosten: Verjährung

Mich beschäftigt folgender Fall:

Im Jahr 2005 lässt sich A beim Anwalt R in einer Sache beraten.
Vier Jahre später, im Jahr 2009, erhält A eine Rechnung des R über 105€ bzgl. der Kosten des Beratungsgespräches.
Muss A zahlen oder ist der Anspruch des R bereits gem. §195 BGB verjährt?


Über einen Denkanstoß wär ich sehr dankbar :-)


Gruß,
Niesi
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 18:15
V.I.P.
 
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AW: Anwaltskosten: Verjährung

Zitat:
Zitat von Niesi
Mich beschäftigt folgender Fall:

Im Jahr 2005 lässt sich A beim Anwalt R in einer Sache beraten.
Vier Jahre später, im Jahr 2009, erhält A eine Rechnung des R über 105€ bzgl. der Kosten des Beratungsgespräches.
Muss A zahlen oder ist der Anspruch des R bereits gem. §195 BGB verjährt?


Über einen Denkanstoß wär ich sehr dankbar :-)


Gruß,
Niesi
Dies ist zutreffend.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 18:16
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AW: Anwaltskosten: Verjährung

Zitat:
Zitat von Niesi
Mich beschäftigt folgender Fall:

Im Jahr 2005 lässt sich A beim Anwalt R in einer Sache beraten.
Vier Jahre später, im Jahr 2009, erhält A eine Rechnung des R über 105€ bzgl. der Kosten des Beratungsgespräches.
Muss A zahlen oder ist der Anspruch des R bereits gem. §195 BGB verjährt?


Über einen Denkanstoß wär ich sehr dankbar :-)


Gruß,
Niesi
Dies ist zutreffend.
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Dr. Kamphausen
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