Dies ist eine Diskussion zu Anwaltskosten, grundsätzliche Frage bei Zivilsache hinsichtlich Dementi Verleumdung innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Anwaltskosten, grundsätzliche Frage bei Zivilsache hinsichtlich Dementi Verleumdung mal angenommen folgender Sachverhalt : in einer Zivilsache gehen durch eine Anwältin folgende Schreiben raus: zwei Personen werden aufgefordert, jeweils die gleiche Verleumdung zurückzunehmen, schriftlich, und diese nicht mehr zu formulieren in der Zukunft. Festgesetzter Gegenstandswert pro Person: 4000,- . Jeder der beiden erhält mit dem Schreiben eine Rechnungsaufstellung der Anwältin für Ihre Tätigkeit , mal angenommen incl Pauschalen,MwSt und Gebühren pro Person zu zahlen: 402,82 Der Mandant erhält jeweils auch eine Rechnung, 2 x selbige Aufstellung selbiger Betrag. Die Anwältin erklärt vorher dem Mandanten alles, jedoch ist der Mandant versunsichert wenn er die Schreiben liest, ob, im Grundsatz: er, als auch die beiden Personen, den Betrag zu zahlen haben letztlich, so dass die Anwältin insgesamt 4 x 402,82 erhält? Oder, ob die beiden Personen, wenn sie zahlen, letztlich allein die Kosten für die Anwältin abdecken, er also sein Geld zurückerhält. Es geht bei dieser Frage ums rein formale, zum Verständnis. Mal angenommen der Mandant möchte sich ungern die Blöße geben, das er beim Informationsgespräch darüber einen Teil nicht mitbekommen hätte bzw doch nicht ganz verstanden hätte. : Geändert von seelchen44 (20.06.2009 um 23:39 Uhr). |
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