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Anwaltskosten - Arbeitsrechtsangelegenheit

Dies ist eine Diskussion zu Anwaltskosten - Arbeitsrechtsangelegenheit innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 28.09.2009, 20:40
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Anwaltskosten - Arbeitsrechtsangelegenheit

Sehr geehrte Forenmitglieder,

gesetzt den Fall, XY hätte sich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit (es könnte hier um ein Zeugnis gegangen sein, welches der Arbeitgeber seinem ehemaligen Arbeitnehmer verweigert hat) von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.

Die gesamte Angelegenheit könnte aus dem Zeitraum Mai - Juli 2007 (!) resultieren.

XY könnte seinerzeit den Fall bei seiner Rechtsschutzversicherung angemeldet haben und dem Anwalt die Vorgangsnummer mitgeteilt haben...

Nachdem XY das zuvor verweigerte bzw. falsch ausgestellte Zeugnis vor dem Arbeitsgericht erfolgreich erstritten hatte, hörte XY nichts mehr von seinem Anwalt.

Nun, in 2009 erhält XY plötzlich eine Rechnung des seinerzeitigen Anwaltes in Höhe von über 500,- EUR...

Wäre nicht der Anwalt verpflichtet, den Vorgang mit der Rechtsschutzversicherung von XY abzurechnen, deren Vorgangsnummer dem Anwalt ja vorgelegen hätte???

Welche Möglichkeiten hätte XY - sofern er nicht über den geforderten Betrag verfügen würde???
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  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 22:22
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AW: Anwaltskosten - Arbeitsrechtsangelegenheit

Der Rechtsberatungsvertrag besteht zwischen Anwalt und Mandant, der Anwalt muss sich daher nciht auf die Versicheurng verweisen lassen. Der Mandant kann natürlich, so die Versicheurng auch arbeitsrechtliche Sachen deckt und die Deckung damals zugesagt hat, die Rechnung an diese weiter leiten.

Ansonsten bleibt nur, sich an den Anwalt zu wenden und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Eventuell reguliert der Anwalt aber auf Mitteilung hin auch gegenüber der Versicheurng. Bei diesem Zeitablauf kann schonmal von der Rechnungsabteilung übersehen worden sein, dass eigentlich mit der Rechtsschutz abgerechnet hätte werden können.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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