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Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

Dies ist eine Diskussion zu Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 13:42
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Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

Ein Mandant sucht einen Anwalt wegen einer Anwaltshaftungsfrage (ein anderer Anwalt hat nach Ansicht des Mandants fahrlässig gehandelt).
da der Mandant die Beratungskosten nicht selber tragen kann bekommt er einen Beratungshilfeschein bewilligt, welchen der Anwalt für seine Beratung auch abrechnet. Der Anwalt rät dem Mandanten einen PKH-Antrag zu stellen, und abhängig davon, wie diese beschieden wird, Klage einzureichen. Der Antrag wird vom Gericht wegen "nicht ausreichender Aussicht auf Erfolg" abgelehnt. Die finanzielle Bedürftigkeit des Mandants wird nicht in Frage gestellt. Der Anwalt reicht dem Mandant eine Rechnung ein unter Berufung auf § 23 RVG.
Der Gegenstandswert ist 1250 €, die Rechnung enthält folgende Posten: Verfahrensgebühr Nr 3335 VV RVG 105 €, Post/Telekommunikation 20 € +23,75 €MWSt.

Hat der Anwalt recht dazu?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 14:19
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AW: Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

Zitat:
Zitat von taormina Beitrag anzeigen
Hat der Anwalt recht dazu?
Ob er das Recht hat eine Rechnung zu stellen oder ob er das Recht hat eine Rechnung mit dieser Summe bzw. diesen Posten zu stellen?
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 14:49
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AW: Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

Danke für Deine Antwort!

In dieser Reihenfolge.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 15:41
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AW: Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

Zitat:
Zitat von taormina Beitrag anzeigen
Danke für Deine Antwort!

In dieser Reihenfolge.
Seine Arbeit darf er natürlich in Rechnung stellen. Zur Höhe der Kosten kann ich nichts sagen. Es gibt dafür bestimmte Richtlinien. Da findet sich hier aber bestimmt noch jemand, der dazu was sagen kann. Mir erscheint es jedenfalls nicht unbedingt zu hoch
__________________
Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 10:08
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AW: Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

"Da findet sich hier aber bestimmt noch jemand, der dazu was sagen kann. Mir erscheint es jedenfalls nicht unbedingt zu hoch."


...und wird sich noch jemand finden?
Danke für Eueren Bemühungen.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 16:11
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AW: Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

Zitat:
Zitat von taormina Beitrag anzeigen
...und wird sich noch jemand finden?
Aber sicher doch! Manchmal dauert es halt ein wenig länger....

Die Gebühr ist in dieser Höhe angefallen und berechtigt. Der Anwalt rechnet seine Tätigkeit im PKH-Prüfungsverfahren ab. Wäre PKH bewilligt worden, dann wäre diese Gebühr später auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens angerechnet worden, d. h. diese Tätigkeit wäre nicht gesondert vergütet worden. Da PKH aber abgelehnt wurde, ist die Gebühr entstanden und vom Mandanten als Auftraggeber zu zahlen (eine Erstattung durch die Gegenseite z. B. kommt nicht in Betracht).

Es ist das alte Trauerspiel, daß Anwälte nicht in der Lage oder Willens sind, ihre Mandanten vernünftig über die zu erwartende Höhe ihrer Gebühren aufzuklären.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 17:57
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AW: Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

...oder die Mandanten gewillt sind, das nachvollziehen zu wollen.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 18:27
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AW: Anwaltsgebühren bei abgelehnten PKH-Antrag

Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
...oder die Mandanten gewillt sind, das nachvollziehen zu wollen.
Ja.

Erfahrungsgemäß nutzen aber sehr viele Anwälte die Möglichkeit, die ihnen 49 b Abs. 5 BRAO bietet, leider nicht für ein Gebührengespräch. Die Problematik, so wie oben geschildert (oder das gerade hier in einem anderen Thread diskutierte Problem mit dem Streitwert - 3.000 oder 25.000), muß doch einfach nicht sein.
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