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Anwaltkosten überprüfen lassen

Dies ist eine Diskussion zu Anwaltkosten überprüfen lassen innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 08.06.2009, 13:28
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Anwaltkosten überprüfen lassen

Nehmen wir mal an Person X erhält Strafanzeige wegen Betrug durch Online-verkauf,Person X geht ohne RA zum Gericht und das Urteil fällt doch negatif ,alle seine versuche werden vom Richter abgelehnt und der Urteil 40x35 € noch dazu wird Ehefrau auch angezeigt in einer separater Anzeige,mit der begründung Falschaussage .

Person X legt Einspruch ein und nimmt dieses mal Anwalt dazu .

Vor der Verhandlung bei der 2. Sitzung kommt der Vorschlag von Richter als Einigung, Rückzahlung der Verkaufseinnahme und 500 € zum Sozialzwecke plus Gerichtkosten,dafür keine eintragung als Strafsache,person X hat es akzeptiert da sein RA dies als gut beraten hat und er vermutete dass sein Ra beim nicht nachweisen der Fall gegen ihn ungünstig entschieden würde.

Der RA schickt nach paar tagen Kostenabrechnung

grundgebühr 165
Verfahrensgebühr 270
Terminsgebühr 270
plus unkosten
___________
gesamt 983 €


wo kann das der Person X nachprüfen lassen ,ob es korrekt abgerechnet wurde?
Gegen RA hat er sich noch nicht geäussert,da die Anzeige wegen Ehefrau noch nicht entschieden ist und er dies nicht negatif beeinflussen will.
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