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Anwalt schickt Rechnung obwohl keine Vollmacht vorliegt

Dies ist eine Diskussion zu Anwalt schickt Rechnung obwohl keine Vollmacht vorliegt innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 08.12.2010, 23:41
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Unhappy Anwalt schickt Rechnung obwohl keine Vollmacht vorliegt

Mandant M hat einen Anwalt A.

Anwalt A ist bereits in mehreren Sachen für Mandant M tätig gewesen.

Mandant M muss für jede Sache Anwalt A eine Vollmacht unterschreiben. (So kennt Mandant M es)

Mandant M erhält eine Klage weil Er eine Rechnung nicht bezahlt hat.

Mandant M hat die Klage aber nicht persönlich erhalten sondern Anwalt A hat Sie dem Mandanten M übersendet.

Anwalt A wird in der Sache tätig und beantragt eine Fristverlängerung, da Mandant M von einer Klage bis zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst hat und der Termin zur Klageerwiderung bereits überschritten ist.

Die Fristverlängerung wird durch Anwalt A beantragt und erteilt.

Anwalt A kontaktiert Mandant M und bittet um Kontaktaufnahme bezgl. eines Besprechungstermins da die Klage erwidert werden muss. Anwalt A bittet Mandant M das Anwaltshonorar in Höhe von X EURO zum Besprechungstermin mitzubringen.

Mandant M teilt Anwalt A mit das er sich dankbar zeige da Anwalt A das Mandat übernommen hat. Jedoch kann sich Mandant M den Anwalt nicht leisten. Mandant M hat sowieso Schulden und es interessiert Ihn nicht ob nochmal X EURO zu seinen Schulden hinzu kommen. Mandant M bittet Anwalt A das Mandat niederzulegen da Mandant M keine Schulden bei Anwalt A machen möchte.

Anwalt A ist über die Wirtschaftlichen Verhältnisse von Mandant M bestens informiert. Mandant M ist ALG2 Empfänger.

Anwalt A weiss also das Mandant M kein Geld hat.

Anwalt A teilt Mandant M mit das er das Mandat niedergelegt hat und belehrt über die Fristwahrung zur Klageerwiderung.

Anwalt A teilt dem Gericht mit das das Mandat niedergelegt wurde und das Mandant M darüber belehrt wurde.

Anwalt A teilt Mandant M mit das in den nächsten Tagen eine Rechnung für die Sache kommen werde.

Mandant M hat Anwalt A für diese Sache keine Vollmacht erteilt, weder mündlich noch schriftlich.

Mandant M ist völlig verwirrt und versteht die Welt nicht mehr.

Muss Mandant M die Rechnung bezahlen?
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Alt 09.12.2010, 00:04
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AW: Anwalt schickt Rechnung obwohl keine Vollmacht vorliegt

Zitat:
Mandant M hat die Klage aber nicht persönlich erhalten sondern Anwalt A hat Sie dem Mandanten M übersendet.
frage: wie kommt es, dass die klage beim anwalt gelandet ist und nicht bei a?
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2010, 10:54
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AW: Anwalt schickt Rechnung obwohl keine Vollmacht vorliegt

Das kann sich Mandant M auch nicht erklären. Mandant M vermutet, Anwalt A hat dem Gericht mitgeteilt das alle Klagen für Mandant M an Ihn zugestellt werden sollen.

Ist dies erlaubt? Mandant M hat bisher alle Klagen nach hause bekommen.

Mandant M vermutet das Anwalt A bei Gericht behauptet hat eine Vollmacht zu haben. Kann das sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.12.2010, 12:48
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AW: Anwalt schickt Rechnung obwohl keine Vollmacht vorliegt

Zitat:
Zitat von jayjay17 Beitrag anzeigen
Das kann sich Mandant M auch nicht erklären. Mandant M vermutet, Anwalt A hat dem Gericht mitgeteilt das alle Klagen für Mandant M an Ihn zugestellt werden sollen.
Geht nicht.
Zitat:
Mandant M vermutet das Anwalt A bei Gericht behauptet hat eine Vollmacht zu haben. Kann das sein?
Nein.

Wahrscheinlich ist, daß der Kläger den Awnalt des A in der Klageschrift als Prozeßbevollmächtigten bezeichnet hat. Dies möglicherweise deshalb, weil der Anwalt den A schon in anderen Sachen gegen den selben Kläger vertreten hat und dieser davon ausging, daß der Anwalt auch in dieser Angelegenheit mandatiert ist. Das Gericht stellt die Klage dann natürlich an den Anwalt zu.

Der Anwalt wiederum muß, droht dem (potentiellen) Mandanten ein Nachteil wegen Fristversäumnis, tätig werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.12.2010, 23:21
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AW: Anwalt schickt Rechnung obwohl keine Vollmacht vorliegt

Mandant M hatte mit der Klägerin aber bisher nicht Gerichtlich zu tun. Deswegen wundert sich Mandant M das Anwalt A sich überhaupt der Sache angenommen hat.

Anwalt A kennt die Klägerin nicht aus einem vorangegangenen Prozess!

Mandant M hatte mit Anwalt A bisher bsiher immer gute Erfahrungen gemacht, doch jetzt verhält sich Anwalt A merkwürdig. (Eigene Meinung)
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