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Anwalt berechnet Gegenstandswert falsch. Geld zurück verlangen?

Dies ist eine Diskussion zu Anwalt berechnet Gegenstandswert falsch. Geld zurück verlangen? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 09.12.2011, 15:00
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Cool Anwalt berechnet Gegenstandswert falsch. Geld zurück verlangen?

Hallo liebe Juristen und Juristinnen,
würde mich riesig auf Eure Sichtweise freuen. Folgender Fall:

In einer Erbschaftsangelegenheit wird von Mandantin X ein Anwalt konsultiert.
Der Anwalt setzt für seine Gebühren einen Gegenstandswert von 13.000 Euro fest. Seine Berechnung kommt wie folgt zustande: Mandantin X soll als Enkelin laut Testament ihrer Oma ein Vermächtnis von 5000 Euro erhalten. Da der Vater von X vorverstorben ist und nicht im Testament erwähnt wird, ist sie nun gleichzeitig auch noch Pflichteilsberechtigte. Die Summe für den Pflichtteil würde 8000 Euro betragen.
Der Anwalt berechnet den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren wie folgt: 5000 Euro Vermächtnis + 8000 Euro Pflichtteil = 13.000 Euro. Der Anwalt stellt bereits in der ersten Woche eine Rechnung über die außergerichtliche Rechtsfolgekosten in Höhe des Gegenstandswertes von 13.000 Euro (= 837,52 Euro laut Gebührentabelle) aus, die die Mandantin auch direkt begleicht.

5 Monate später - nachdem nun klar ist, dass die Gegenpartei Alleinerbe ist- will er schließlich den Pflichtteil für Mandantin X geltend machen. Nun erklärt er der Mandantin aber plötzlich per E.Mail, dass diese gemäß § 2307 BGB (Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt) auf das Vermächtnis von 5.000 verzichten muss. Dies sei juristisch notwenig um den Pflichtteil zu erhalten. Das hatte er der Mandantin aber zuvor so nicht mitgeteilt. Vielmehr war diese nach Beratung des Anwalts davon ausgegangen, dass sie beides erhält.

D.h. Mandantin x würde demgemäß nur 8.000 Euro erhalten, nicht aber 13.000 Euro, wie zuvor von dem Anwalt für die Berechnung der Gebühren veranschlagt wurde. Das macht nach Adam Riese laut Tabelle nur 661,16 Euro Anwaltsgebühren. Kann Mandantin X den zuviel gezahlten Gebührensatz nun zurückverlangen?

Zudem schlägt der Anwalt vor, dass die Gegenpartei den Pflichtteil auf sein Anwaltskonto überweist. Ist das so üblich? Direktüberweisung wäre mir lieber.
Bitte nicht wundern, aber ich habe bislang keinen so guten Eindruck von diesem Anwalt. Er ist telefonisch nie erreichbar, sehr langsam und benötigt wochenlang um nach 2xigem Nachfragen eine kurze E.Mail zu beantworten...

Lieben Dank fürs Lesen!
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Alt 09.12.2011, 16:34
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AW: Anwalt berechnet Gegenstandswert falsch. Geld zurück verlangen?

In den ersten Monaten seiner Tätigkeit ist der Anwalt wegen EUR 13.000,- tätig geworden, folglich kann er aus diesem Betrag seine Gebühren berechnen. Eine nachträgliche Reduzierung des Streitwertes führt nicht zu einer Reduzierung der Gebührenrechnung, es sei denn, nach der Reduzierung sind noch weitere Gebühren angefallen (was bei einer außergerichtlichen Tätigkeit selten der Fall ist, Ausnahme: Einigungsgebühr). Diese weiteren Gebühren wären aus dem niedrigeren Wert zu berechnen.
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