Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

Dies ist eine Diskussion zu Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ??? innerhalb des Forums Kostenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 17:16
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

Hallo, für eine berechtigte Forderung über 1.650 € wurde Klage erhoben. Was ist für den Beklagten - der durch viele vorherige Rechtsstreitigkeiten kein Geld mehr hat - besser/günstiger und nervenschonender: Anerkenntnis, Versäumnisurteil, Urteil? Der Betroffene könnte zudem Aufrechnen mit vorherigen ungerechten?Ausgaben, oder wäre da ein separates Forderungsverfahren besser. Auch Anwälte waren hier schon "tätig". Es geht zunächst darum, die berechtigte Forderung günstig und sanft zu beenden.

Wie teuer sind die jeweiligen Verfahren?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 19:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.885
99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

Aufrechnen wäre ganz gut, wenn damit die ganze Klageforderung beseitigt werden kann, dann wird die Klage abgewiesen und der Kläger zahlt. Ansonsten ist das Anerkenntnis am kostengünstigsten (oder noch besser- einfach zahlen und der Erledigungserklärung des Klägers zustimmen).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2010, 10:24
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 495
100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Ansonsten ist das Anerkenntnis am kostengünstigsten
Dies gilt zwar für die Gerichtskosten, für die Anwaltskosten nicht unbedingt. Das muß man genau durchrechnen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2010, 12:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.885
99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

Am besten dann so früh wie möglich, dass keine Terminsgebühr anfällt und 93 ZPO Anwendung findet .
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.07.2010, 14:52
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 495
100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

... Und das schriftliche Verfahren wenn möglich umgehen...

§ 93 ZPO ist, wie wir aus einem anderen Forum wissen (gibt es eigentlich den Begriff "Forumshopper"?), wohl nicht mehr möglich. Schriftliches Verfahren scheidet in diesem Fall ebenfalls aus.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.07.2010, 03:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

Zitat:
Aufrechnen wäre ganz gut, wenn damit die ganze Klageforderung beseitigt werden kann, dann wird die Klage abgewiesen und der Kläger zahlt.
Die wirksame Aufrechnung wirkt zwar materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt des Entstehens der Aufrechnungslage zurück, prozessual hingegen ist für das erledigende Ereignis auf den Zeitpunkt der Erklärung abzustellen.
Zitat:
Zitat von BGH, Urteil vom 17. 7. 2003 - IX ZR 268/02
Erklärt der Bekl. nach Klagezustellung mit einer bereits vor Klageerhebung der Klageforderung aufrechenbar gegenüberstehenden Forderung gegen diese die Aufrechnung, so ist trotz der materiell-
rechtlichen Rückwirkung der Aufrechnung (§ 389 BGB) erst die Aufrechnungserklärung das „erledigende Ereignis“ für eine bis dahin zulässige und begründete Klage.
Wäre die Klage ohne des Ereignisses begründet, trägt der Beklagte die Kosten, § 91a ZPO
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.07.2010, 07:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.885
99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2885 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

Oh danke für den Hinweis, ich dachte immer die Aufrechnung wirke stehts zurück, wegen 398 BGB. Wieder was gelernt
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 23:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sterne-22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anerkenntnis, Versäumnisurteil oder Urteil ???

Vielen Dank an alle für die Hinweise.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anerkenntnis Wiki 04.05.2010 08:41
Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits Kostenrecht 03.12.2009 22:23
in 2. Instanz: Vergleich oder Urteil ? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 01.05.2008 23:17
Was gilt - mndliches oder schriftliches Urteil Strafrecht / Strafprozeßrecht 24.04.2007 11:29
Wer kann mir helfen, suche BGH Urteil oder Rechtssprechung? Erbrecht 31.07.2003 13:22





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kostenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN