Dies ist eine Diskussion zu Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Daraufhin wurde von der Gegenseite ein sofortiges Ankerkenntnis des Klaganspruchs unter Verwahrung der Kostenlast mitgeteilt, da der vorgetragene außergerichtliche Schriftwechsel dort nicht bekannt ist. Im Anerkenntnisurteil setzt das Gericht fest, dass die Kosten des Rechtsstreites vom Kläger getragen werden müss, da für den Zugang der aussergerichtlichen Schreiben an den Beklagten die Klägerin beweispflichtig ist und dieser Nachweis nicht geleistet werden kann. Was ist denn hier falsch gelaufen? Da hätte doch der Anwalt der Klägerin wissen müssen, dass es hier beim Versand auf reinem Postweg zu Komplikationen führt und sein Mandant auf den gesamten Kosten sitzen bleibt. Wie wird denn so was normalerweise in der Praxis gehandhabt? |
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits Zitat:
Die Schlußfolgerung ist zutreffend. Die Vorausetzungen des § 93, daß der Beklagte durch sein Verhalten Anlaß zur Klage gegeben hat, müssen vom Kläger dargetan werden, sonst sind ihm die Kosten aufzugeben. Der Kläger-RA hat offensichtlich fehlerhaft gehandelt.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits Zitat:
Soll ich meinen RA darauf ansprechen - oder hat die Sache damit ein Ende? |
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits Zitat:
Zunächst einmal ist die Sache zu Ende. Aber eine Haftung des RA sollte geprüft werdsen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits Zitat:
Was tun? |
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits Zitat:
Na, wer sagt es denn!
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits (Danke Dr.Kamphausen) Dem allem nicht genug. Gestern wurde dem Mandanten vom Anwald eine Kopie eines Schreibens (datiert vom 16.11.) vom Gegenanwalt gemailt, wobei dieser mitteilt, dass ihm die vollstreckbare Ausfertigung des KFB des Landgerichts vom 16.10. vorliegt und er nun auffordert xxx an seine Mandantschaft zu überweisen. Der KFB wurde vom Anwalt nicht an den Mandanten weitergeleitet und dieser soll nun aufgrund dieser "Zahlungserinnerung" des Gegenanwaltes bezahlen!? Die beiden nicht beim Beklagten angekommen Schreiben. die Klage, die Gerichtskosten und der Gegenanwalt haben nun Kosten in Höhe von ca. 1.800 verursacht, die grozügigerweise nicht abgerechnete Terminsgebühr in Höhe von 450 zuzüglich MWSt. nicht mitgerechnet. Kann hier die Rechtsanwaltskammer Abhilfe schaffen? Oder wäre hier gleich das Einschalten eines Fachanwaltes angebrachter? Auf normalem Wege lässt sich die Angelegenheit wohl nicht mehr lösen, was natürlich sehr bedauert wird. |
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits Zitat:
Zitat:
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits (erst mal sorry für den "Anwald") Den KFB habe ich nicht erhalten. Lediglich das Schreiben des Gegenanwaltes mit der Aufforderung einen Betrag X zuzüglich Zinsen an seine Mandantschaft zu bezahlen. Das finde ich nicht in Ordnung. Ich weiss nicht einmal wie sich der Betrag zusammensetzt. |
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| AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits Die Kostenbelastung des Klägers hat ihre Ursache in der Kostengrundentscheidung des erkennenden Gerichts. Diese Entscheidung hatte möglicherweise vermieden werden können, wenn der Kläger außergerichtlich den Beklagten ggfls. in Verzug gesetzt hätte. Nach allem dürfte anzunehmen sein, daß den Kläger-RA der Vorwurf der Pflichtverletzung trifft. Er hat zwar vor der Klageerhebung Zitat:
Der Umstand, daß die Gegenseite darauf nicht reagierte Zitat:
Hätte der Kläger-RA dies getan, wären dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen gewesen, weil durch dessen - fortgesetzte - Nichterfüllung der Forderung ein Anlaß zur Klageerhebung gegeben war. Damit ist der Kläger-RA schadensersatzpflichtig.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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