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Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Dies ist eine Diskussion zu Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 21.08.2009, 14:08
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Question Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Nachdem der Anwalt die Gegenseite zweimal angeschrieben hatte und daraufhin keinerlei Reaktion kam hat er empfohlen zu klagen. Was dann auch gemacht wurde.

Daraufhin wurde von der Gegenseite ein sofortiges Ankerkenntnis des Klaganspruchs unter Verwahrung der Kostenlast mitgeteilt, da der vorgetragene außergerichtliche Schriftwechsel dort nicht bekannt ist.

Im Anerkenntnisurteil setzt das Gericht fest, dass die Kosten des Rechtsstreites vom Kläger getragen werden müss, da für den Zugang der aussergerichtlichen Schreiben an den Beklagten die Klägerin beweispflichtig ist und dieser Nachweis nicht geleistet werden kann.

Was ist denn hier falsch gelaufen? Da hätte doch der Anwalt der Klägerin wissen müssen, dass es hier beim Versand auf reinem Postweg zu Komplikationen führt und sein Mandant auf den gesamten Kosten sitzen bleibt. Wie wird denn so was normalerweise in der Praxis gehandhabt?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2009, 19:06
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Zitat:
Zitat von ugem
Nachdem der Anwalt die Gegenseite zweimal angeschrieben hatte und daraufhin keinerlei Reaktion kam hat er empfohlen zu klagen. Was dann auch gemacht wurde.

Daraufhin wurde von der Gegenseite ein sofortiges Ankerkenntnis des Klaganspruchs unter Verwahrung der Kostenlast mitgeteilt, da der vorgetragene außergerichtliche Schriftwechsel dort nicht bekannt ist.

Im Anerkenntnisurteil setzt das Gericht fest, dass die Kosten des Rechtsstreites vom Kläger getragen werden müss, da für den Zugang der aussergerichtlichen Schreiben an den Beklagten die Klägerin beweispflichtig ist und dieser Nachweis nicht geleistet werden kann.

Was ist denn hier falsch gelaufen? Da hätte doch der Anwalt der Klägerin wissen müssen, dass es hier beim Versand auf reinem Postweg zu Komplikationen führt und sein Mandant auf den gesamten Kosten sitzen bleibt. Wie wird denn so was normalerweise in der Praxis gehandhabt?

Die Schlußfolgerung ist zutreffend.
Die Vorausetzungen des § 93, daß der Beklagte durch sein Verhalten Anlaß zur Klage gegeben hat, müssen vom Kläger dargetan werden, sonst sind ihm die Kosten aufzugeben.

Der Kläger-RA hat offensichtlich fehlerhaft gehandelt.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #3 (permalink)  
Alt 22.08.2009, 21:20
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Zitat:
Zitat von Dr.Kamphausen
Die Schlußfolgerung ist zutreffend.
Die Vorausetzungen des § 93, daß der Beklagte durch sein Verhalten Anlaß zur Klage gegeben hat, müssen vom Kläger dargetan werden, sonst sind ihm die Kosten aufzugeben.

Der Kläger-RA hat offensichtlich fehlerhaft gehandelt.
Danke für die Antwort.
Soll ich meinen RA darauf ansprechen - oder hat die Sache damit ein Ende?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2009, 23:37
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Zitat:
Zitat von ugem
Danke für die Antwort.
Soll ich meinen RA darauf ansprechen - oder hat die Sache damit ein Ende?

Zunächst einmal ist die Sache zu Ende.
Aber eine Haftung des RA sollte geprüft werdsen.
ugem likes this.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 19:30
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Zitat:
Zitat von Dr.Kamphausen
Zunächst einmal ist die Sache zu Ende.
Aber eine Haftung des RA sollte geprüft werdsen.
Nachdem der Kläger-Anwalt auf die Haftungsfrage angeschrieben wurde argumentiert dieser nun, dass wohl die Gegenseite gelogen hat und er nicht dafür verantwortlich ist. Um die Sache abzuschliessen verzichtet er auf die ihm noch zustehende 1,2 Terminsgebühr.

Was tun?
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Alt 23.11.2009, 03:26
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Zitat:
Zitat von ugem
Nachdem der Kläger-Anwalt auf die Haftungsfrage angeschrieben wurde argumentiert dieser nun, dass wohl die Gegenseite gelogen hat und er nicht dafür verantwortlich ist. Um die Sache abzuschliessen verzichtet er auf die ihm noch zustehende 1,2 Terminsgebühr.

Was tun?

Na, wer sagt es denn!
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Gruß
Dr. Kamphausen
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  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 02:21
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

(Danke Dr.Kamphausen)


Dem allem nicht genug. Gestern wurde dem Mandanten vom Anwald eine Kopie eines Schreibens (datiert vom 16.11.) vom Gegenanwalt gemailt, wobei dieser mitteilt, dass ihm die vollstreckbare Ausfertigung des KFB des Landgerichts vom 16.10. vorliegt und er nun auffordert xxx€ an seine Mandantschaft zu überweisen.

Der KFB wurde vom Anwalt nicht an den Mandanten weitergeleitet und dieser soll nun aufgrund dieser "Zahlungserinnerung" des Gegenanwaltes bezahlen!?

Die beiden nicht beim Beklagten angekommen Schreiben. die Klage, die Gerichtskosten und der Gegenanwalt haben nun Kosten in Höhe von ca. 1.800€ verursacht, die grozügigerweise nicht abgerechnete Terminsgebühr in Höhe von 450 zuzüglich MWSt. nicht mitgerechnet.

Kann hier die Rechtsanwaltskammer Abhilfe schaffen?

Oder wäre hier gleich das Einschalten eines Fachanwaltes angebrachter?

Auf normalem Wege lässt sich die Angelegenheit wohl nicht mehr lösen, was natürlich sehr bedauert wird.
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  #8 (permalink)  
Alt 29.11.2009, 03:07
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Zitat:
Anwald
Welcher Wald? Wo liegt denn der?
Zitat:
Der KFB wurde vom Anwalt nicht an den Mandanten weitergeleitet und dieser soll nun aufgrund dieser "Zahlungserinnerung" des Gegenanwaltes bezahlen!?
Wurde er doch... die E-Mail kam doch an. Die gegnerischen Anwaltskosten müssen ohnehin bezahlt werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 09:52
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

(erst mal sorry für den "Anwald")

Den KFB habe ich nicht erhalten.
Lediglich das Schreiben des Gegenanwaltes mit der Aufforderung einen Betrag X zuzüglich Zinsen an seine Mandantschaft zu bezahlen. Das finde ich nicht in Ordnung. Ich weiss nicht einmal wie sich der Betrag zusammensetzt.
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  #10 (permalink)  
Alt 02.12.2009, 15:37
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AW: Anerkenntnis-Urteil - Kosten des Rechtsstreits

Die Kostenbelastung des Klägers hat ihre Ursache in der Kostengrundentscheidung des erkennenden Gerichts.
Diese Entscheidung hatte möglicherweise vermieden werden können, wenn der Kläger außergerichtlich den Beklagten ggfls. in Verzug gesetzt hätte.
Nach allem dürfte anzunehmen sein, daß den Kläger-RA der Vorwurf der Pflichtverletzung trifft. Er hat zwar vor der Klageerhebung
Zitat:
...Nachdem der Anwalt die Gegenseite zweimal angeschrieben hatte und daraufhin keinerlei Reaktion kam
die Gegenseite in Verzug gesetzt.
Der Umstand, daß die Gegenseite darauf nicht reagierte
Zitat:
...daraufhin keinerlei Reaktion kam
bot ausreichend Anlaß, ein weiteres Verzugsschreiben an den Schuldner in beweisbarer Form zu richten, um sicherzustellen, daß dem Beklagten das sofortige Anerkenntnis des § 93 ZPO nicht zur Verfügung stehen konnte.
Hätte der Kläger-RA dies getan, wären dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen gewesen, weil durch dessen - fortgesetzte - Nichterfüllung der Forderung ein Anlaß zur Klageerhebung gegeben war.

Damit ist der Kläger-RA schadensersatzpflichtig.
__________________
Gruß
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