Dies ist eine Diskussion zu Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen mal angenommen man ist auf der Suche nach einem Fachanwalt, der AGB rechtlich prüft, vereinbart mit einem Anwalt ein kostenloses Erstberatungsgespäch. Angenommen der Gesprächsgegenstand könnte folgender sein: Erklärung der Kosten bei Überprüfung der AGB´s Wann kommt es zu einem Auftrag (vereinbart: erst wenn ich die AGB´s zugeschickt werden) Dauer ca. 20 min. Da es zu keinem Auftrag kam, erhält man nach ca. 3 Wochen eine Anfrage ob weiteres Interesse besteht. Angenommen dies wird verneint. Angenommen nach weiteren 2-3 Wochen erhält man nun eine Kostenrechnung Wortlaut: "berechnet nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gemäß Vergütungsverzeichnis (VV) - erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern §§2 II, 13 RVG" Angenommen der Betrag liegt bei 220,40 Euro brutto Wie ist eure Meinung? Muss man den Betrag zahlen? Vielen Dank für eure Antwort Timo Geändert von Timo.Diana (16.11.2006 um 16:46 Uhr). |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Abgesehen davon das du die Forenreglen nicht eingehalten hast kann man in dem Fall dir leider nichtr weiterhelfen. Eine schriftlich Zussage hast du ja nicht und gegenteiliges kann jeder behaupten. |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Kostenlos Das darf doch gar kein Anwalt machen, selbst wenn er das will.Gruß |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Forenregel wurde nun beachtet - sorry |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Wie kommen Sie auf das kostenlose Erstberatungsgespräch? War dies schriftlich vereinbart? Es ist doch selbstverständlich wenn man Leistungen von einem Rechtsanwalt in Anspruch nimmt, daß man für diese auch bezahlen muß. Auch wenn vereinbart ist, daß die Auftragserteilung erst mit dem Zusenden der AGB zustandekommt, hat doch dies nichts mehr mit dem Erstberatungsgespräch zu tun, sondern wird neu abgerechnet. Ich würde empfehlen den zu Bezahlen, denn sonst wird es im Mahnverfahren erst richtig teuer. Gruß |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Mag ja sein, dass man für "erbrachte" Leistungen zahlen muss - aber doch nicht für ca. 18 minuten einen vollen Stundensatz! |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Wie wäre es mit einem klärenden Gespräch entweder persönlich oder telefonisch? Sowas kann manchmal Wunder wirken und man kann sich ggf entgegenkommen |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Wer arbeitet denn umsonst?? Wenn man ausdrücklich eine einmalige Beratung verlangt, darf der Anwalt nicht mehr als EUR 190,-- verlangen. Diese Gebühr wird fällig, auch wenn das Gespräch "nur" 18 Minuten dauert. Es liegt im Ermessen des Anwalts weniger zu verrechnen. |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Zitat:
Mit kommst so der Verdacht auf daß Sie im Moment mit Ihrem Leben unzufrieden sind, da Sie in fast allen zuletzt geschriebenen Theard nur anfällige Bemerkungen über Anwälte, Arzte und Polizisten machen. Gruß |
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| AW: Abzocke bei Kostenrechnung-Erstberatungen Also kostenlos darf ein Anwalt tatsächlich nicht arbeiten. Zitat:
Nichts desto trotz erscheint mir die Gebühr der Höhe nach mehr als übertrieben. Zitat:
Ergo: Mehr als 50,00 EUR zzgl. MwSt (=58,- EUR) ist mehr als unseriös. |
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