
31.08.2009, 13:00
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| Boardneuling | | Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 9
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| Abrechnung BRAGO/RVG Der Bund wird vor Inkrafttreten des RVG auf 20 Mio. verklagt. Das Landgericht entscheidet über einzelne Forderungen i der Höhe von 9 Mio. durch ein Teilurteil (Klageabweisung). Aufgrund der hierrauf eingelegten Berufung hebt das OLG die Entscheidung auf und verweist den Rechtstreit zurück an das Landgericht, nunmehr unter Geltung des RVG.
Das Landgericht ordnet eine Beweisaufnahme an bezogen auf einen Teilanspruch, der nicht Gegenstand des ersten Urteils und der Berufung war. Hierfür rechnet der Anwalt eine "Beweisgebühr" nach BRAGO ab. Zu Recht??? |