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Alt 24.04.2012, 13:32
Garfield2805 Garfield2805 ist offline
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AW: Klage Sozialgericht gegn. RA Kosten

Hallo!

Alles klar. Ein schwerbehinderter Mensch ist von § 183 SGG natürlich auch erfasst. Er müsste in einem - fiktiven - sozialgerichtlichen Verfahren im Grunde mit keinerlei Kosten rechnen.

Gruß,
Garfield
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