Hallo
Person A hat ein ABGEMELDETES Auto,
welches ABGESCHLOSSEN und GESICHERT auf dem Hof steht.
Der Hof ist zudem auch abgeschlossen.
Nun kommt es zu einem Brand bei dem besagten Auto.
Es kommt zum Polizeieinsatz und Feuerwehreinsatz.
Die Feuerwehr möchte nun von Person A einen Kostenersatz nach §41 abs. 2 nr.3 FSHG
Person möchte sich gerne dazu auf dem Anhörungsbogen äußern, damit er die Kosten nicht tragen muss. Was sollte Person A schreiben?
Noch 2 fiktive Details:
1. Es war keine Batterie an dem Auto angeschlossen
2. Beim letzten Gespräch zwischen Person A und der Polizei
war die Akte noch nicht geschlossen aber es sehe wohl nach
Brandstiftung aus
Zudem fragte Person A die Polizei, wer die Kosten tragen würde,
Abstellkosten für das Auto müsse Person A tragen, aber die Feuerwehrkosten würde die fiktive Stadt Adorf zahlen, wenn es bei Brandstiftung bleibt.
Gruß
Velentin
P.S.: würde mich über eine Antwort freuen, danke