Dies ist eine Diskussion zu 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? mal angenommen, ein Vater bekommt vom RA seiner Exfrau einen Brief indem die Unterhaltszahlungen für seine beiden Kinder als zu niedrig erachtet werden und es würden 1268€ nachgefordert werden. Ebenfall fordert die Exfrau ab November 544€ Unterhalt statt der bisher gezahlten 480€. Nun wäre der Vater auch beim RA gewesen und dieser hätte ihm, im einizigen bisher stattgefundenen Beratungsgespräch erklärt, das eine Nachzahlung nicht gefordert werden kann und auch kein erhöhter Unterhalt, da durch das Einkommen und dem Selbstbehalt von 950€ nicht mehr gezahlt werden kann und muss.Und seine erstellten Urkunden nach wie vor Gültigkeit haben und nicht erneuert werden müssen. In diesem Gespräch wäre auch ca 10 Minuten über eine evtl. Sorgerechtsklage gesprochen worden, da hätte der RA aber aus Mangel an Beweisen und fehlender Aussicht auf Erfolg von abgeraten. Die Sache mit dem Unterhalt hätte der RA in zwei Briefen in einem Kuvert an den RA der Exfrau geschickt. Und eine Kopie an den Vater. Bei der Kopie an den Vater wäre nun eine Kostenvorschußrechnung dabei gewesen. Für die Leistungszeit ab 02.11.2011 Der RA würde für diese eine Beratung und diese zwei Briefe mit insgesamt 5 Seiten, welche man auch kürzer und in einem Brief hätte zusammenfassen können nun einen Kostenvorsachuß von 400,17€ und 20€ Pauschale für Post und Telekommunikation verlangen, zzgl MwSt wären das glatte 500€ !!!!! Der Brief würde damit enden, dass der Mandant des RA die Sache damit als erledigt ansehen würde. Der Vater hätte im Internet bei verschiedenen Kostenrechnern Gebühren von 86€ bis 105€ gefunden. Was haltet ihr davon? Wie könnte der RA auf diesen Kostenvorschuss kommen? Was soll der Vater tun? Schon vorab vielen Dank für die Antworten. |
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| AW: 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? Ohne den der Rechnung zugrundeliegenden Streitwert und ohne die Gebührennummern zu kennen, kann man die Frage nicht vernünftig beantworten. Btw.1: Wie kommen Sie auf einen Streiwert von EUR 1.300,-? Btw:2: Es kommt für die Gebührenhöhe nicht darauf an, wieviele Briefe der Anwalt schreibt und ob man - aus Mandantensicht - diese Briefe in einem hätte zusammenfassen können. |
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| AW: 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? Der Streitwert würde sich wie folgt zusammen setzen: Nehmen wir mal an es handelt sich um Kinder die damals 2009, 4 und 6 Jahre alt waren. Heute 2011 somit 6 und 8 Jahre alt. Damals 2009 wäre vom einem anderen RA geraten worden, diese Urkunden zu erstellen. Der Vater hätte von 04.2009 bis 09.2011 monatlich zusammen für beide Kinder 439€ gezahlt. Laut RA der Kindsmutter hätte der Vater ab 01.2010 aber 497€ zahlen müssen. Der Vater hat somit in den letzten 21 Monaten insgesamt 9219€ gezahlt. Laut RA aber 10.437€ zahlen müssen. Macht somit eine Differnez von 1218€. Für dem Monat Oktober 2011 hätte der Vater schon von sich aus, wie in der Urkunde vereinbart, um 50€ auf 489€ erhöht, da das jüngste Kind nun 6 Jahre alt ist. Laut RA der Kindsmutter aber nun 544€ zahlen müssen, fehlen also 55€ macht somit eine gesamtsumme von 1273€. Aufgerunden 1300€ !!!!! Diese 1273€ hätte die Mutter in einem Brief von ihrer RA vom Vater gefordert. In einem zweiten Brief hätte die RA noch Kopien der Gehaltsabrechnungen verlangt. Nun hätte der RA des Vaters in einem Brief erklärt warum der Vater die Nachzahlung nicht zu leisten hätte und im zweiten Brief dann nochmal die Rechung aufgestellt das mit dem Einkommen und dem Selbstbehalt von 950€ der Vater, auch heute nicht mehr als schon in der Urkunde festgelegt ist, zahlen könnte. Die Seiten hätte das RA des Vaters dann noch mit etlichen Zitaten aus der Urkunde die sich zum Teil mehrfach wiederholten gefüllt und käme so auf insgesamt 5 Seiten Nun selbst wenn es sich um zwei Briefe bei einem einzigen Schriftwechsel handelt, kann das doch im Ernst nicht 500€ kosten?????!!!!!! Auf Nachfragen des Vaters bei der RAgehilfin hätte es geheißen das dies die üblichen Anwaltskosten wären. |
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| AW: 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? Das ist IHRE Interpretation (die nicht richtig sein muß, siehe Klaus 01555), wir wissen nach wie vor nicht, welchen Wert der Anwalt seiner Rechnung zugrundegelegt hat. |
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| AW: 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? wenn der RA sie richtig gemacht hat, dann hat er den Differenzbetrag zwischen gezahlten und geforderten Unterhalt mal 12 plus Nachforderungsbetrag als Gegenstandswert angesetzt .
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? Wie jetzt? Der Wert um den sich der Vater und die Mutter streiten sind diese 1273€. Was der Vater schon bezahlt hat, ist absolut unstrittig. Es geht um 1273€ und um keinen Cent mehr oder weniger. Wie kann man sich da dann mit irgendwelchen Summen die Rechung schön rechen, zumal der RA weiß, dass der Vater nur 950€ im Monat an Selbstbehalt hat und die Lebensgefährtin vom Vater, die mit der Sache eigentlich nix zu tun hat, arbeitslos ist. Wovon soll der Vater da 500€ bezahlen? Und da hätte man ihn dann auch drauf hinweisen müssen. Wenn der Vater diese Kosten im Voraus gewusst hätte, hätte er das Schreiben niemals in Auftrag gegeben. So wäre das für mich Abzocke und Wucher. |
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| AW: 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? Hast du denn nicht beim ersten Besuch beim Anwalt ein Formular unterschrieben, in dem drin steht, dass ein Anwalt Geld kostet? Der Anwalt hat das RVG nicht gemacht, der kann nichts dazu, dass sich der Gegenstandswert so zusammensetzt. Man könnte auch sagen, dass es Betrug ist, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, die man nicht bezahlen kann. |
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| AW: 500€ Kostenvorschuß bei 1300€ Streitwert ??? binda, was ist so schwer daran, hier einfach mal die Höhe des Streitwertes zu nennen?! |
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