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36 II-er Gebühr bei Löschung Rück-AV??

Dies ist eine Diskussion zu 36 II-er Gebühr bei Löschung Rück-AV?? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 11.05.2010, 12:10
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36 II-er Gebühr bei Löschung Rück-AV??

Liebes Forum,

mal angenommen, Frau X ist Eigentümerin eines Grundstück, zugunsten Ehemann Y ist Rück-AV in II eingetragen, in III eine GS zu 90.000 Euro. Im Notarvertrag wird Löschung Rück-AV zug um zug gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 30.000 Euro (nicht über Notaranderkonto) vereinbart. Parteien müssen Geldfluss bestätigen, dann Löschung Rück-AV. Außerdem soll die eingetragene GS gelöscht werden, Notar soll LB einholen.

Notar hat folgendes abgerechnet:
- eine 36 II Gebühr, Wert 30.000 Euro (für den Ausgl.betrag)
- eine 147 II 8 Gebühr, Wert 60.000 Euro
- eine 38 II 5a Gebühr Wert 90.000 Euro
- Dokumentenpauschalen

Was ist das für eine 147 II Gebühr und woher kommt der seltsame Wert?
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