Zitat:
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Zitat von Tahni Ja, nach der Auflistung der Kosten wurde dann verlangt,die Summe konnte ein wenig nach unten korrigiert werden, die Notarin hat diese Kunden jedoch für Zukunft verloren.
Schlicht und ergreifend.  |
Also mal angenommen, dass....
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat die Notarin die Kosten nach unten korrigiert?
Gibt eigentlich nur 2 Möglichketen:
1.
Die Kosten stimmen -> dann darf sie nichts an der ursprünglichen Notarkostenrechnung nach unten oder oben korrigieren ändern!
2.
Die Kosten stimmen nicht -> dann muss sie die ursprüngliche Kostenrechnung in Form einer Gutschrift korrigieren und dir eine neue erteilen.
Klang ein bischen nach Willkür!
In Anbetracht der Tatsache, dass die Notarin sich nicht wirklich seriös verhalten hat, da jeder anständige
Notar oder RA
gerne über die Kosten spricht und dies im Vorfeld abklärt, damit im Nachhinein nicht noch mehr Arbeit entsteht, würde ich an deiner Stelle Kostenbeschwerde erheben.
Möchte die Frau Notarin dir nicht Auskunft über die Zusammensetzung der Kosten (Ermittlung des Gegenstandswertes) erteilen, so wird sie dies gegenüber dem Kostenrevisor sicherlich gerne machen

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Noch was:
Was soll das bitte für ein EHEvertrag sein, in dem nur dieser Satz steht?
Da sollte zumindest eine Güterstandsvereinbarung drin enthalten sein, wonach ein neuer Güterstand für die Ehe vereinbart wird, damit das gemeinsame
Reinvermögen der Ehegatten zur Ermittlung des Gegenstandswertes herangezogen werden kann.
Ok.. Sie hatte den Wert des Hauses mit Grundstück aus dem vorigen
Kaufvertrag.. aber ich nehme mal an, dass dieses Gebäude finanziert wurde und etwaige Grundpfandrechte noch valutieren bzw. die Eheleute Verbindlichkeiten irgendeiner Art haben, die in Abzug zu bringen sind.
4-facher Wert? Von was?
Komischer
Vertrag und ebenso komische Notarin! Komischer
Thread ^^