Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 i.V.m. 3100 VVRVG nach teilweise Klagerücknahme

Dies ist eine Diskussion zu 0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 i.V.m. 3100 VVRVG nach teilweise Klagerücknahme innerhalb des Forums Kostenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 15:27
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 26
Keine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, masmas hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 i.V.m. 3100 VVRVG nach teilweise Klagerücknahme

Nehmen wir an, dass der Prozessbevollmächtigte von K Klage aus Zahlung eines Betrages i.H.v. € 10.000 erhebt. Vor dem mündliche Verhandlung nimmt er die Klage i.H.v. € 5.000 zurück. Die mündliche Verhandlung wird seitens der K dann von einem unterbevollmächtigten Rechtsanwalt wahrgenommen.

Auf Seiten der K sind folgende Gebühren angefallen:

1,3 Verfahrensgebühr aus Gegenstandswert € 10.000 für die Prozessbevollmächtigte
1,2 Terminsgebühr aus Gegenstandswert € 5.000 für die unterbevollmächtigte Terminsvertreter
0,65 Verfahrensgebühr aus Gegenstandswert ???? für die unterbevollmächtigte Terminsvertreter


Die Frage ist, ob die 0,65 Verfahrensgebühr für die unterbevollmächtigte aus einem Gegenstandswert i.H.v. € 10.000 oder i.H.v. € 5.000 zu berechnen ist. Der Unterbevollmächtigte wurde nach dem teilweise Klagerücknahme beauftragt.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 16:14
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 495
100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: 0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 i.V.m. 3100 VVRVG nach teilweise Klagerücknahme

Zitat:
Zitat von masmas
Der Unterbevollmächtigte wurde nach dem teilweise Klagerücknahme beauftragt.
Dann entstehen die Gebühren auch nur nach dem Wert, der zum Zeitpunkt der Beauftragung noch anhängig war.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 18:41
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 628
100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)100% positive Bewertungen (628 Beiträge, 109 Bewertungen)  
AW: 0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 i.V.m. 3100 VVRVG nach teilweise Klagerücknahme

Auch meine Meinung.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Klagerücknahme 269 ZPO Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 29.04.2010 15:46
teilweise Klagerücknahme Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 11.10.2009 14:34
Anwaltskosten: was ist der Unterschied zwischen Gschäftsgebühr und Verfahrensgebühr? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.11.2008 07:07
Teilweise Klagerücknahme Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 20.08.2008 20:09





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kostenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN