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Zulassungsverfahren - kommunales Wahlrecht

Dies ist eine Diskussion zu Zulassungsverfahren - kommunales Wahlrecht innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 15:19
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Question Zulassungsverfahren - kommunales Wahlrecht

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... unter welchen Voraussetzungen kann eine Bürgerinitiative in ein Stadtparlament
einziehen bzw. in einen Gemeinderat. Ich bin mir nicht sicher ob man hier erst einmal
ein ordentliches Prüfverfahren durchlaufen muss damit man bei der Kommunalwahl
überhaupt antreten kann. Ich kann mir sogar vorstellen, dass dies durch eine Ver-
waltungsordnung sogar vollkommen untersagt werden kann.

Frage b) Wo liegt überhaupt der Unterschied zwischen einer BI und einer freien
Wählervereinigung ?! Das habe ich bis heute nicht verstanden. Nach meiner Auffassung war dies
im Hinblick auf das kommunale Wahlrecht bisher egal gewesen.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2009, 16:35
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AW: Zulassungsverfahren - kommunales Wahlrecht

Diese Fragen beantwortet umfassend die Kommunalwahlordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung des Bundeslandes, in dem du wohnst. Googlen hilft enorm weiter! Und sonst mal beim Wahlbüro deiner Stadt oder Gemeinde nachfragen.
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