Dies ist eine Diskussion zu Wir wollen DISKUTIEREN??? innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Wir wollen DISKUTIEREN??? mal angenommen, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung sieht vor, die Sitzungen sollen um 22:00 Uhr enden. Alle Tagesordnungspunkte die bis dahin nicht aufgerufen worden sind, werden danach nicht mehr diskutiert sondern ohne Diskusion abgestimmt. Ist eine solche Regelung rechtmäßig? Gegen was könnte so eine Regelung verstoßen? Anspruch auf rechtliches Gehör? Rederecht? Und warum. Danke! |
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| AW: Wir wollen DISKUTIEREN??? Zitat:
Die Gemeindeordnung des jeweiligen Bndeslandes muß jedenfalls beachtet werden; ( z.B. die von Baden-Württemberg: http://dejure.org/gesetze/GemO ); in deren Rahmen sind die Gemeinderäte frei, sich eine Geschäftsordnung zu geben. 11 |
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| AW: Wir wollen DISKUTIEREN??? hmm...danke für Ihre Antwort aber bin noch verwirrt. Meinen Sie die Ratsmitglieder könnten versuchen einen Punkt der Tagesordnung "nach vorn" zu schieben? Und wie würde dass gehen? Ich dachte eine solche Regelung sei ein Verstoß gegen das Rederech der Mitglieder und das Rederecht kann doch eingeschränkt werden, oder ? |
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| AW: Wir wollen DISKUTIEREN??? Letztenendes ist das ja wohl auch eine Abwägung zwischen der Leitung der Sitzung durch den BM und den einzelnen Rechten/Pflichten der Ratsmitglieder. Da sind ja stellenweise Rederechte je nach Bedeutung der Fraktionen eingeräumt o.ä.. Selbstverständlich darf es nicht soweit kommen, dass ein Ratsmitglied in so gut wie jeder Sitzung den Mund aufgrund von Zeitablauf verboten bekommt. Der BM als Vorsitzender hat aber natürlich auch die Leitung inne, der braucht sich da auch nicht von den ganzen Hanseln auf der Nase rumtanzen zu lassen, dass die wegen jedem Pillepalle stundenlang diskutieren wollen. Wichtige Punkte in der Beratung darf er aber auch nicht verbieten und außen vor lassen. Das leitet sich mMn aus der Rechtsstellung der Räte ab, der demokratischen Bürgervertretung (also wie der Abgeordnete im Reichstag)... Wenn ein Punkt nicht mehr in die Sitzung passt, sehen manche Gemeindeordnungen (ich hab nur unsere sächsische GemO zur Hand) eine Abstimmung über die Verhandlung eines Punktes in einer späteren Sitzung vor (§36 V). |
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| AW: Wir wollen DISKUTIEREN??? Zitat:
Und wenn die Tagesordnung vorsieht, daß über "spät" behandelte Tagesordnungspunkte ohne Aussprache abgestimmt werden sollt, dann kann eine Änderung dieser Geschäftsordnung beantragt werden, etwa daß (zumindest) über Punkt A,B,C ... vor der Abstimmung eine Aussprache stattfinden soll (sodaß der Tagesordnungspunkt "Aussprache" abzuhandeln wäre, d.h. sich zu Wort meldende Redner zur Sache sprechen können) "Häufig kommt es bei Kongressen, auf denen die Antragsreihenfolge z.B. vom Sitzungspräsidium festgelegt wird, zum Streit über die Antragsreihenfolge, weil jeder Teilnehmer seine Anträge möglichst weit nach vorn bringen will. Infolge dessen ordnen die Präsidiumsmitglieder manchmal ihre Anträge in der Reihenfolge weit vorn ein, und normale Teilnehmer versuchen, mit Geschäftsordnungsanträgen ihre Anträge in der Reihenfolge nach vorn gesetzt zu bekommen. Diese unnötigen und zeitraubenden, und damit in Hinsicht auf die Zahl der in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelbaren Anträge kontraproduktiven Streitereien werden durch das Alex-Müller-Verfahren verhindert. Das Verfahren ist sehr einfach und läuft wie folgt ab: Jeder Kongress-Teilnehmer bekommt eine Liste mit allen Anträgen. Er darf dann mehrere Anträge als für ihn besonders wichtig kennzeichnen, d.h. für die bevorzugte Behandlung dieser Anträge stimmen." http://de.wikipedia.org/wiki/Alex-Müller-Verfahren Zitat:
Zitat:
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