Dies ist eine Diskussion zu Winterräumdienst an Privatstraße innerhalb des Forums Kommunalrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Winterräumdienst an Privatstraße Jemand wohnt an einer Privatstraße,die anteilig im Besitz der Grundstückseigentümer ist.Derjenige bezahlt Winterräumgebühren in der selben Höhe,wie jemand,der an einer öffentlichen Straße wohnt.Nur kommt an dieser Privatstraße bei Schneefall sehr selten mal ein Räumfahrzeug.Das heißt,dort liegen teilweise 30 cm Schnee auf der Straße.Wenn die Anwohner dann bei der Stadt anrufen,um sich zu beschweren und um darum zu bitten,daß doch bitte mal der Räumdienst fährt,bekommen sie zu hören,dies sei ja eine Privatstraße,dort räumt die Stadt nicht,das müsse der Anwohner selbst tun.Schön und gut.In der Satzung der Stadt steht,das die Stadt öffentliche Straßen räumt und die Verantwortung hierfür bei Privatstraßen dem Eigentümer überträgt.Und das die Stadt nur Winterräumgebühren für öffentliche Straßen erhebt.Wenn dem so ist,wie kann es dann sein,das der Anwohner der Privatstraße doch genauso hohe Abgaben zahlt?Und verträgt es sich,daß derjenige zahlt,jedoch keinen Anspruch auf die Erbringung der Leistung hat? |
| |||
| AW: Winterräumdienst an Privatstraße Was sind Winterräumgebühren? Davon habe ich noch nie was gehört. Eine Kommune kann Straßenreinigungsgebühren erheben, wenn sie in den geschlossenen Ortslagen ganzjährig die Fahrbahnen von öffentlichen Straßen reinigt. Die Reinigungspflicht für Geh- und Radwege sowie gering befahrenen Straßen wird durch Satzung immer auf die Anlieger abgewälzt. Das gilt nur für öffentliche Straßen. Für Privatwege sind die oder der Eigentümer selbst verantwortlich. Also sollte der derjenige, der sich beschwert fühlt, in seinen Grundabgabenbescheid sehen. Wenn da was von Straßenreinigungsgebühr steht, liegt er anscheinend mit mindestens einer Grundstücksgrenze an einer öffentlichen Straße, wo die Kommune reinigt. Was die Winterräumpflicht auf öffentlichen Straßen angeht, so ist der Straßenbaulastträger nur verpflichtet, gefährliche Fahrbahnstellen zu räumen bzw. abzustreuen. Darüber gibt es jede Menge höchstrichterlicher Rechtsprechung. |
| |||
| AW: Winterräumdienst an Privatstraße Danke erstmal für die Antwort.Gemeint waren eigentlich auch Straßenreinigungsgebühren im allgemeinen und eben Winterdienst im besonderen.Das für Privatstraßen der Eigentümer zuständig ist,ist bekannt.Wie kann es dann aber sein,daß der Eigentümer für diese Privatstraße Straßenreinigungsgeb. bezahlen muß,obwohl die Stadt nicht verpflichtet und auch nicht willens ist,einen Handschlag an dieser Straße zu tun?Und der Eigentümer grenzt mit keiner Grundstücksseite an eine öffentliche Straße.Er hat das mittlere von 3 Häusern,die allesamt an dieser Privatstraße stehen.Hinter dem eigenen Grundstück kommt ein anderes Grundstück,links ist ein Spielplatz,rechts ist die (Privat)Straße zu Ende,und davor ist nur Wiese und Wald,soweit das Auge reicht,ebenfalls in Privatbesitz.Also weit und breit nichts zu sehen von einer öffentlichen Straße. Dem Eigentümer geht es hier auch nicht darum,von den Gebühren befreit zu werden,weil die eh nur einen verschwindend geringen Teil der Grundbesitzabgaben ausmachen.Aber wenn ihm die Stadt mitteilt,er ist verpflichtet,Straßenreinigungsgebühren zu zahlen,obwohl er anner Privatstraße wohnt,kann er dann nicht auch davon ausgehen,daß für diese Gebühr eine Leistung erbracht wird?Warum sonst sollte er die Geb. zahlen?Damit´s der Stadt gutgeht? |
| |||
| AW: Winterräumdienst an Privatstraße Das einfachste ist, in die Straßenreinigungssatzung und die dazu erlassene Verordnung zu schauen. Anlage ist immer mindestens ein Straßenverzeichnis, in dem die von der Gemeinde zu reinigenden Straßen drin stehen. Wenn die besagte Straße dort drin steht, würde ich mir das mal von dem zuständigen Amt der Stadt oder Gemeinde erläutern lassen. Vor allem unter dem Aspekt, daß eigentlich nur öffentliche Straßen maschinell gereinigt werden sollen. Ansehen kann man die Satzung meistens auch über die Homepage der Gemeinde/Stadt. |
| |||
| AW: Winterräumdienst an Privatstraße Die Satzung wurde schon im Internet angesehen,im Straßenverzeichnis steht auch die Straße des Eigentümers.Allerdings wurde hier der Vermerk gefunden:"der Winterdienst kann nicht auf den Eigentümer übertragen werden..."Das heißt ja wohl,daß die Stadt doch für den Winterdienst auch an dieser Privatstraße zuständig ist.Und das deckt sich auch mit dem Gebührenbescheid,den der Eigentümer bekommen hat.Da sind keine Straßenreinigungsgeb.aufgelistet(weil die Straßenreinigung an sich ja wohl übertragen wird),jedoch Winterräumgebühren(weil diese nicht übertragen werden können/dürfen).Also heißt das wohl für den Eigentümer,daß er darauf bestehen kann,daß auch seine Straße geräumt wird.Natürlich nicht so oft wie eine Hauptstraße,aber eben doch.Und das er sich nicht abwimmeln lassen muß mit der Aussage,er wohne ja an einer Privatstraße.Vielleicht sollten die Herren der Stadt ihre Satzung selbst mal durchlesen,bevor sie den Schnabel aufreißen. |
| |||
| AW: Winterräumdienst an Privatstraße Na siehtste, dann hat sich ja schon einiges geklärt. Obwohl mir immer noch schleierhaft ist, wie eine Privatstraße in die Straßenreinigungssatzung kommt. Wie schon früher von mir gesagt, dürfen nur öffentliche Straßen von der Stadt gereinigt werden. Es sei denn, das die Privatstraße bei der Aufstellung des Bestandsverzeichnisses der öffentlichen Straßen in dieses aufgenommen wurde und damit öffentlich ist. Aber letztlich ist es auch egal, weil der Straßeneigentümer von seiner Winterdienstpflicht befreit ist. Zum Schluß möchte ich noch bemerken, daß Menschen Fehler machen. Und das muß man auch den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zugute halten. Deshalb sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen, sondern soviele Informationen wie möglich aus anderen Quellen einholen. Den Blick in die Straßenreinigungssatzung hätte man auch früher machen können. Und deshalb nicht gleich polemisch werden. Ich denke, damit ist das Thema beendet. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Privatstraße-Kurvenradien | Baurecht | 19.07.2008 23:01 |
| Parken in Privatstraße | Straßenverkehrsrecht | 13.12.2007 23:35 |
| Beleuchtungspflicht in Privatstraße ? | Immobilienrecht | 27.03.2007 12:45 |
| Privatstraße erstellen | Nachbarrecht | 03.08.2006 19:06 |
| Privatstraße | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 25.07.2005 10:09 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios