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Widerspruch gegen Zahlungsbescheid möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Widerspruch gegen Zahlungsbescheid möglich? innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 26.03.2011, 08:53
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Widerspruch gegen Zahlungsbescheid möglich?

Hallo,

wir nehmen an, dass wir uns in der Gemeinde A befinden. Dort wurde etwas im Jahr 2004 die Sanierung der Kläranlage beschlossen. Dabei wurde eine "kleine" Lösung gewält, d.h. nur das nötigste gemacht. Somit entstanden den Einwohnern keine besonders großen Kosten, was wohl auch gut zu den bevorstehenden Wahlen passte. Dabei war jedoch klar, dass in einigen Jahren eine viel teuerere Sanierung notwendig würde, so dass die Gesamtkosten etwa 500.000 Euro höher wären. Dennoch hat man sich für die "kleine" Lösung inklusive billiger Materialien entschieden.
Nun steht die zweite Sanierung an und wie es prophezeit wurde, erwarten nun die Bürger eine satte Rechnung. Laut Sachverständiger und der beauftragten Firma liegt das an dem langen Aufschub der größere Schäden entstehen hat lassen sowie an den verwendeten billigsten Materialien, die nun nochmals ersetzt werden müssen.

Kann sich denn nun der Bürger gegen den Kostenbescheid wehren? Sagen wir mal, dass er nun 2000 Euro zu zahlen hätte anstatt 1000 Euro die es bei einer "großen" Lösung wären.
Der Bürger möchte natürlich nicht der Willkür einiger Politiker ausgesetzt sein, denen die Kosten in solchen Fällen ziemlich egal sind, da diese ja auf die Bürger umgelegt werden.
Oder ist das Gemeinderatsmitglied in seiner Entscheidung so ziemlich frei so dass auch die Entscheidungen nicht angegriffen werden können?
Der Kostenbescheid wird nun aufgrund einer geänderten Abgabesatzung erlassen, welcher die Kosten pro Quadratmeter Geschossfläche anhebt. Kann man gegen die Abgabesatzung vorgehen? Oder gegen den Kostenbescheid selbst? Auf welcher Anspruchsklage denn?

Danke schon mal.
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