Dies ist eine Diskussion zu Wer steht über Bürgermeister? innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Wer steht über Bürgermeister? Frage steht ja schon oben. Danke. |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? Bei religiösen Gesichtspunkten Gott ( oder vergleichbar - je nach Religion ). Bei juristischen Gesichtpunkten die verschiedenen Gerichte. Im Schrebergarten-Verein der Vorstand ?! Und beim Schützenfest immer der, der ihn niedergestreckt hat !Bist du sicher, das die Fragestellung zur gewünschten Information führt ? |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? Pardon. Bin kein Jurist nur einfache Hausfrau, die wissen will, wer der Vorgesetze oder Chef oder was auch immer des Bürgermeisters ist. Ist das jetzt so schwierig. Wenn es keinen Oberbürgermeister gibt. Wer dann? Und wenn man gegen ein Rathaus vorgehen will - wer dann? Das Landratsamt? |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? Vllt. sollten Sie den fiktiven Sachverhalt kurz darstellen, dann kann möglicherweise eine passende Antwort erfolgen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? angenommen der Amtsleiter der Sozialen Dienste hat eine falsche Entscheidung getroffen und einen mehrmals vorgetragenen Sachverhalt nicht richtig beurteilt. Dies führt zu einer Fehlentscheidung. Diese hat negative Folgen für die Betroffenen. Trotz Beauftragung eines Anwalts ist dieser nicht bereit seine Entscheidung zu überdenken oder den Hinweisen der Geschädigten nachzugehen. Was kann gegen den Amtsleiter unternommen werden? |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? Mich dünkt dies wird ein zäher Thread !Was darf man denn unter einer "falschen Entscheidung" verstehen? "Falsch" weil sie zu Ungunsten der "Geschädigten" ist ( aber rechtens ) ? Oder "falsch" weil die Entscheidung gegen geltendes Recht verstößt ? (Warum) empfiehlt der fiktive Anwalt _nicht_ den Rechtsweg zu beschreiten? |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? wenn ein vermeintlich falscher Bescheid durch den Amtsleiter einer Sozialbehörde erging, sollte man ggf. Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Da in diesem fiktiven Fall aber bereits ein fiktiver Anwalt involviert ist, sollte man diesen um Rat fragen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? Wer die Aufsicht über den BM hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Jedenfalls führt meist der Landrat die Dienstaufsicht über den BM und man kann sich bei diesem beschweren. Sonst kann man nur versuchen gegen den Bescheid der Behörde gerichtlich vorzugehen. |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? Kommunalaufsicht |
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| AW: Wer steht über Bürgermeister? Wenn eine "falsche" Entscheidung getroffen wurde, dann besteht immer die Möglichkeit eines Widerspruchs oder direkt einer Klage. Dort wird das Ganze dann nochmals geprüft. Mir scheint an dem Sachverhalt ist etwas faul, wenn der bereits involvierte Anwalt diese Rechtsmittel nicht zu benutzen vermag.
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