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Wenn der Maibaum fällt

Dies ist eine Diskussion zu Wenn der Maibaum fällt innerhalb des Forums Kommunalrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.09.2008, 20:32
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Wenn der Maibaum fällt

Versetzen wir uns mal in ein kleines Dorf mit ca. 1000 Einwohnern mitten im schönen Thüringen.
Seit Jahrzehnten setzt hier die Freiwillige Feuerwehr zum 30. April den Maibaum.
Alles läuft in Eigenregie der Wehr, vom organisieren bis zum Stellen des Baumes.
Das ist soweit eingefahren, das es die Geimeindeverwaltung nicht mehr interessiert und die Wehr "einfach machen"lässt. Der Bürgermeister kommt maximal zum Bratwurst essen.
Der dazugehörige Feuerwehrverein ist für das Rahmenprogramm wie Versorgung und musikalische Umrahmung zuständig.
Nie gab es irgend welche Probleme, aber eines Tages kippt der Baum und beschädigt das Dach eines Wohnhauses.
Nun die eigentliche Frage: Wer ist für den Schaden verantwortlich? Ist es die Gemeinde, da die Feuerwehr ja ein Teil bzw. Pflichtaufgabe der Gemeinde ist und sie der Wehr "irgend wann mal" den Auftrag zum Maibaumstellen gegeben hat?
Oder ist es der Feuerwehrverein, da der Ausrichter der dazugehöhrigen Festlichkeit ist ?


MfG Sven
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 13:53
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AW: Wenn der Maibaum fällt

Geht es um die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche? In diesem Fall könnte der Anspruch sowohl gegen die Gemeinde, die kommunaler Träger der Feuerwehr ist, als auch gegen den Verein geltend gemacht werden, der den Schaden verursacht hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 20:42
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AW: Wenn der Maibaum fällt

auf welchem grund steht der baum ?
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 11:25
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AW: Wenn der Maibaum fällt

Zitat:
In den meisten Regionen, besonders in Bayern, Baden-Württemberg und Österreich, ist das feierliche Aufstellen eines Baumstammes auf dem Dorfplatz üblich.
Quelle: Wikipedia, "Maibaum"
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