Dies ist eine Diskussion zu Wegefahrrecht innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Wegefahrrecht ich habe Wirtschaft / Recht Leistungskurs und bin hier neu. Ich hoffe, dem Anspruch des Forums mit meinen Fragen gerecht zu werden. Leider hab ich kein geeignetes Forum für diesen Fall gefunden, zur Not bitte einfach verschieben. Gut, nun zu dem Fall: Ein Unternehmen U hat einen Lagerhof in einem Gemeindeteil, der Gemeine G. An diesem Hof führt ein Weg vorbei, der bis zu dem Hof geteert ist und danach in einen Feldweg übergeht. Das Unternehmen nutzt nun diesen Feldweg mit, um dem LKW das rangieren zum umkehren zu ersparen. U hält den Weg auch immer instand und erneuert den öffentlichen Weg in regelmäßigen Abständen auf eigene Kosten. Nun will die Gemeinde G diesen Weg für das Unternehmen sperren und stellt eine 6t Begrenzung auf, allerdings für Landwirtschaft frei. Beweggründe hierfür können von Seitens G keine genannt werden, außer, dass der LKW den Weg zerstören würde. Allerdings befahren Landwirte den Weg mit wesentlich schwerem Gerät als der LKW. Somit ist von Seitens U anzunehmen, dass diese Begrenzung lediglich deswegen aufgestellt wurde, um U zu behindern. Könnte U nun dagegen rechtlich vorgehen ? Anmerkung: Es ist anzunehmen, dass es im Vorfeld eine Auseinandersetzung zwischen U und G gegeben hat, aus der hervorgeht, dass U Dinge, die vorher für Feste, etc. G zur Verfügung gestellt wurden, nicht weiter zur Verfügung stellt. Für Fragen bitte eine kurze Mail, Schon mal Danke für die Bemühungen, meine W/R Lehrerin konnte mir da nicht weiterhelfen. Bugs |
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