Dies ist eine Diskussion zu Wasseranschluß - BGB-Gesellschaft innerhalb des Forums Kommunalrecht
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| Wasseranschluß - BGB-Gesellschaft 1. Angenommen, wir wären Eigentümer eines Flurstücksteils; das gesamte Flurstück gehört einer BGB-Gesellschaft, die aus allen Eigentümern der einzelnen Grundstücke dieses Flurstücks gebildet würde(ähnlich der Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus). Würde hier nun nur ein Wasseranschluß erforderlich oder so viele, wie Eigentümerparzellen vorhanden sind? Wenn nur ein Anschluß gelegt würde, ist anzunehmen, daß alle Eigentümer gesamtschuldnerisch für die Kosten haften. Oder könnte man in diesem angenommenen Fall auch ein Wahlrecht haben? (Wer möchte schon gesamtschuldnerisch haften!) 2. Vielleicht hat jemand in diesem angenommenen Fall Erfahrungen mit der Höhe der Kosten lt. Kostenersatzbescheid? Der Anschlussbeitrag ließe sich ja aus der Gebührensatzung berechnen; diese Kosten würden jedoch aufgrund der tatsächlich nach Ausschreibung anfallenden berechnet mit welcher Größenordnung müßte man da rechnen (keine Straße, sondern Waldweg)? Wäre es hier dann doch günstiger, wenn nur ein Anschluß für alle erstellt wird, von dem dann, wie in einem Mehrfamilienhaus, weitere Anschlüsse abgingen? Für Eure Anregungen und Hinweise vielen Dank!! Melanie Wendler Geändert von melania (03.03.2006 um 16:39 Uhr). |
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| AW: Wasseranschluß - BGB-Gesellschaft BITTE AN DIE FORENREGELN HALTEN!
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| AW: Wasseranschluß - BGB-Gesellschaft "Mal angenommen..." war ja schon ganz gut. Aber "wir"- und "ich"-Beiträge verstossen immer gegen die Forenregeln.
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