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Vertretung einer Kommune in einem Verein

Dies ist eine Diskussion zu Vertretung einer Kommune in einem Verein innerhalb des Forums Kommunalrecht

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Alt 25.08.2006, 09:29
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Question Vertretung einer Kommune in einem Verein

Hallöle ,

ich bräuchte da wohl auch mal eure fachkundige Hilfe.

Wenn eine Kommune Mitglied in einem Verein ist, wer darf diese Kommune in der Mitgliederversammlung vertreten? Gibt es irgendeine Regelung wonach dies zwingend der Hauptveraltungsbeamte sein muss?

Vielen Dank schon einmal für eure Mühe!

Schöne Grüße
Kamikazehasi
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2006, 16:46
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AW: Vertretung einer Kommune in einem Verein

Die Vertretung der Gemeinde als jur. Person ist in der Gemeindeordnung des jeweiligen Landes (z. B. § 42 GeimO BW) geregelt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass dieser Aufgaben, auch die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung, weiterdelegiert. Hierbei sind u. a. weitere Vorgaben (Satzung sowohl des Vereins als auch der Gemeinde) zu beachten.
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